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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abrechnungsfrage
Beitrag von Nachricht
Ralf
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.04.2004
IP: Logged
icon Abrechnungsfrage

Hallo !

Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage:
Ich habe einen schriftlichen Auftrag bekommen. Im Laufe der Arbeiten stellte sich heraus, daß zusätzliche Arbeiten nötig sind. Der AG wurde telefonisch und via Email benachrichtigt, gleichzeitig bekam ich vom via Email einige Dokumente, die ich für die Zusatzarbeiten benötigte, zugeschickt. Nach Fertigstellung der Arbeiten weigert sich jetzt der AG, die Kosten für die zusätzlichen Arbeiten zu übernehmen. Was kann ich in einem solchen Fall machen?

16.04.2004 at 07:08 Uhr
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.04.2004
IP: Logged
icon Re: Abrechnungsfrage

Der Sachverhalt ist von Ihnen recht kurz gefasst. Es kommt daher, wie Juristen sehr häufig sagen, darauf an. Waren Sie als Planer tätig oder als Werkunternehmer ? Wird also nach HOAI abgerechnet oder gilt die VOB/B ? Liegt ein Pauschalvertrag oder ein Einheitspreisvertrag vor ?

Allgemein kann ich Ihnen aber sagen, daß Aufträge und Vertragsverhältnisse auch durch konkludentes Handeln
(beide Parteien verhalten sich so, als wenn der Auftrag erteilt wurde),
zustande ommen können. Wenn auf Ihren Hinweis Unterlagen für die Auftragserweiterung vom Auftraggeber übersendet werden, kann davon ausgegangen werden, daß dort Einverständnis herrschte.

Aber auch hier kommt es darauf an, ob Sie einfach nur Unterlagen nachgefordert haben oder deutlich zum Ausdruck brachten, daß der Auftrag erweitert werden müßte.

Mit freundlichem Gruß

RA-Ellinghaus

16.04.2004 at 13:17 Uhr
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Ralf
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.04.2004
IP: Logged
icon Re: Abrechnungsfrage

Im vorliegenden Fall wurde ein Pauschalvertrag abgeschlossen. Dem Auftraggeber wurde der Umfang der Auftragserweiterung - mit Aufschlüsselung der Einzelposten und Hinweis auf Unvollständigkeit der Arbeiten OHNE Auftragserweiterung - telefonisch mitgeteilt und später in einem Besprechungsprotokoll übergeben. Danach erfolgte die Zusendung der für die Zusatzarbeiten benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber.

Abschließend noch eine Frage die Beweissicherung betreffend:

Die Korrespondenz wurde hauptsächlich durch Telefonate, Emails und Telefax abgewickelt. Sind Ausdrucke der Emails und Faxprotokolle als Beweismittel zulässig oder bedarf es der Gegenzeichnung und somit Anerkennung durch den Auftraggeber?

[Edited by Ralf on 16.04.2004 at 17:28 Uhr]

16.04.2004 at 17:26 Uhr
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.04.2004
IP: Logged
icon Re: Abrechnungsfrage

Der Zugangsbeweis für E-Mails und Telefaxe ist in der Regel nicht möglich. Sendeprotokolle sind nicht ausreichend, weil damit nicht bewiesen werden kann, was zugesendet wurde.

Wenn aber auf Ihren konkreten Hinweis auf Mehrarbeiten die dazu erforderlichen Unterlagen übersendet wurden, kann auch vom Zugang der entsprechenden Anforderung ausgegangen werden.

RA - Ellinghaus

20.04.2004 at 08:29 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abrechnungsfrage
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