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Jonas24
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.05.2017
IP: Logged
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Honorarabrechnung auch für Entrümpelungen
Hallo,
meine Frage lautet folgendermaßen: Kann ich die Software auch für Leistungen wie z.B [url=http://ibo-entruemepelung.de]hier[/url] verwenden? Vielen Dank.
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22.05.2017 at 07:19 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung auch für Entrümpelungen
1. Welche Software?
2. Der Link geht ins Leere.
3. Für Entrümpelungen als isoliere Leistung gilt die HOAI nicht (wie sollte sie auch - Entrümpelungen sind ja keine Baumaßnahmen). Die Grundleistungen der HOAI passen da wohl auch kaum zu.
[Edited by fdoell on 06.06.2017 at 07:19 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.05.2017 at 08:31 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung auch für Entrümpelungen
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist Ihre Frage nicht eindeutig genug, um diese aus gutachterlicher Sicht zu beantworten.
Wenn Sie z. B. die Entrümpelung einer Wohnung oder eines Hauses meinen, so handelt es sich nicht um eine Grundleistung nach HOAI, so dass auch die Honorierung nach der HOAI nicht in Frage kommen dürfte. Eine solche Leistung ist wohl keine "typische" Achitekten- oder Ingenieurleistung.
Sollte sich hinter dem Begriff "Entrümpelung" eventuell um das Freimachen eines Grundstückes i. S. der Kostengruppe 130 der DIN 276 handeln, so würde es anders aussehen.
Sie sollten jedoch bedenken, dass die Kostengruppe 100 nicht zwingend als Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI anzusetzen wäre.
Zusätzlich wären an dieser Stelle auch die Tabellenwerte der HOAI zu beachten. Beispiel: 25.000 € netto bei Honoraren für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen nach § 35 HOAI.
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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05.06.2017 at 11:04 Uhr |
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