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moang
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.06.2017
IP: Logged
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Honorarberechnung Golfplatz
Hallo zusammen,
ich möchte in den nächsten Tagen ein Angebot für einen Golfplatz-Umbau abgeben.
In der HOAI ist schriftlich geregelt, dass Golfplätze HZ IV bzw. V sind. Gilt dies auch für Umbaumaßnahmen?
Wo kann ich mich schlau machen, wie und was die anrechenbaren Kosten sind, bzw. eine Kostenschätzung für den Umbau gemacht wird? Dazu gibt es bestimmt bereits viel Hilfe!
Ich schätze mal alle Materialkosten... was noch?
Vielen Dank und Entschuldigung wenn ich alte Themen wieder anspreche...
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23.06.2017 at 07:36 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung Golfplatz
quote: moang wrote:
Wo kann ich mich schlau machen, wie und was die anrechenbaren Kosten sind, bzw. eine Kostenschätzung für den Umbau gemacht wird? Dazu gibt es bestimmt bereits viel Hilfe!
Ich schätze mal alle Materialkosten... was noch?
Zum Beispiel in der HOAI unter §4!
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24.06.2017 at 05:49 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung Golfplatz
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben es schon richtig erkannt. Grds. sind die Objektlisten der HOAI auf Neubaumaßnahmen bezogen. Im Zweifelsfall (oder wie z. B. in Ihrem Fall, da Auswahl zwischen HZ 4 und 5) greift immer die Honorarzonenbestimmung (im Fall der Freianlagen) nach den Bewertungsmerkmalen gem. § 40 Abs. 2 - 6 HOAI 2013.
Die Bestimmung der Honorarzone anhand der Bewertungsmerkmale ist nicht immer einfach und sollte genau durchgeführt werden. Schließlich kann der mögliche Sprung oder auch Absprung in einem bestimmte Honorarzone mehr oder weniger Geld bedeuten.
Zu diesem Thema habe ich einen Fachbeitrag geschrieben. Wenn Sie Interesse haben, dann können Sie sich die Textversion auf meiner Homepage durchlesen.
https://hoai-sachverstand.de/honorarzonenbestimmung-anhand-der-bewertungskriterien-der-hoai-ein-variantenvergleich/
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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25.06.2017 at 21:41 Uhr |
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