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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kostenkalkulation BPlan Ergänzung
Beitrag von Nachricht
Planer90
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2017
IP: Logged
icon Kostenkalkulation BPlan Ergänzung

Guten Tag,

aktuell soll ich eine Kostenberechnung für die Ergänzung eines Bebauungsplans erarbeiten. Konkret geht es um die Ergänzung zweier Festsetzungen. Das vereinfachte Verfahren ist ausgeschlossen - die Ergänzung wird die Grundzüge der Planung berühren. Aktuell prüfe ich die Möglichkeit zur Erstellung eines Textbebauungsplans, da keine zeichnerischen Änderungen erfolgen müssen.

Das Plangebiet ist 7ha groß. Aktuell geht es um die 8. Änderung/Ergänzung in diesem Bereich. Der Ursprungsplan ist noch von Hand gezeichnet und stammt aus den 80igern. Einarbeitung und Nachvollziehen der Historie ist also durchaus aufwendig.

Wende ich nun ganz normal die Berechnung auf Basis der LP 1/2/3 für Bebauungspläne an, mit jeweiliger Reduzierung der Prozentsätze, da Entwurfsleistungen, Analyse des Plangebietes etc. nicht vollumfänglich nötig sind? Daraus resultieren dann Beträge nahe dem fünfstelligen Bereich (aufgrund der Größe von 7ha)...ist das gerechtfertigt für die ledigliche Ergänzung von zwei Aspekten? - oder sollte ich mich da auf eine andere Art und Weise der Kostenberechnung stützen?

Grüße und Danke.

12.07.2017 at 09:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostenkalkulation BPlan Ergänzung

Was Sie beschrieben, klingt nicht nach der Erstellung einer Kostenberechnung, sondern eines Honorarangebotes.

§ 21 Abs. 2 regelt das Honorar für das Aufstellen von B-Plänen. Das Ändern von nur wenigen Inhaltsteilen kann man als Besondere Leistung ansehen, die preisrechtlich nicht an die HOAI gebunden ist.

Selbst wenn Teile Ihrer Leistung als atomisierte Bestandteile von Grundleistungen angesehen werden könnten, für die nach § 8 Abs. 2 nur entsprechende Teilhonorare zu vergüten wären, käme § 8 Abs. 3 auch mit ins Spiel, der einen zusätzlichen Einarbeitungszuschlag vorsieht, der ja nach Ihren Angaben nicht unerheblich gering ist.

Letztlich läuft alles auf eine Aufwandskalkulation hinaus, die man dann in eine (etwas zwanghafte) Tel-Grundleistung und eine Pauschale für die Einarbeitung aufteilen kann. Man kann sich aber diese Arbeit vereinfachen und gleich eine Pauschale oder Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbaren.

[Edited by fdoell on 12.07.2017 at 13:08 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.07.2017 at 11:00 Uhr
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Planer90
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2017
IP: Logged
icon Re: Kostenkalkulation BPlan Ergänzung

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Herr Doell.

12.07.2017 at 11:41 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kostenkalkulation BPlan Ergänzung
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