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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Neue DIN 276 Stand 2017-07 im Entwurf erschienen
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Neue DIN 276 Stand 2017-07 im Entwurf erschienen

Die DIN 276 "Kosten im Bauwesen" wurde vor wenigen Tagen als Entwurf neu herausgegeben. Wesentliche Änderungen sind z.B. gemäß dem Vorwort (und eigenen Ergänzungen von mir):

a) DIN 276-1 und DIN 276-4 wurden zu einer Norm zusammengefasst, dementsprechend wurde der Titel der Norm angepasst (jetzt “Kosten im Bauwesen“);

b) die Regelungsinhalte der DIN 277-3:2005-04 wurden in DIN 276 übernommen;

c) die Gliederung der Norm wurde überarbeitet (insbesondere in KG 500, siehe n);

d) der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formuliert;

e) die normativen Verweisungen wurden neu aufgenommen;

f) die Begriffe wurden überarbeitet und ergänzt (z.B. Unterscheidung Kostenvoranschlag in Lph. 6 und Kostenanschlag in Lph. 7);

g) die Grundsätze der Kostenplanung wurden mit dem Ziel einer sicheren und einheitlichen Anwendung geändert und ergänzt;

h) die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und redaktionell überarbeitet; dabei wurden insbesondere die Anforderungen an die Gliederungstiefe der Kostenermittlungen erhöht (eine Kostenschätzung ist nun in der 2. Ebene der Kostengliederung aufzustellen, eine Kostenberechnung in der 3. Ebene, bislang bereits angefallene Kosten sind anzuführen);

i) die Beschreibung der Kostengliederung wurde geändert und ergänzt;

j) die Kostengliederung wurde insgesamt überarbeitet; dabei wurden mit dem Ziel einer sicheren und einheitlichen Anwendung die Anmerkungen ergänzt und präzisiert;

k) durch die Übernahme der Regelungsinhalte aus DIN 277-3 wurden die Tabellen 2 bis 4 neu aufgenommen (für die Kostenermittlungen wurden die anzusetzenden Berechnungseinheiten vorgegeben);

l) in der ersten Ebene wurde die Kostengliederung auf acht Kostengruppen erweitert (KG 800 umfasst die Finanzierungskosten);

m) die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten und für Ingenieurbauwerke vorliegt;

n) die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, so dass sie sich nun auf Außenanlagen, selbstständige Freianlagen (unabhängig von Bauwerken), Verkehrsanlagen und selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erstreckt.

Die Unterscheide zu den bisherigen Fassungen sind - nach erster Durchsicht - nicht nur marginal. Die neue DIN ist m.E. als Stand der Technik anzusehen (zumindest bei den zu erbringenden Grundleistungen; bzgl. der Honorarabrechnung verbleibt es nach dem HOAI-Text ja vorerst bei der Fassung von 2008 ).


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.07.2017 at 10:37 Uhr
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