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utju
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.04.2004
IP: Logged
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Abzocke?
Werden wir abgezockt
Wir planen einen Anbau an einen Altbau (50 er Jahre). Da es keinen 100% Bauplan gab (kleine eigenmächtige Abweichungen, Fenster, Balkon) zeichnete der Architekt ohne Nachfrage das gesamte Objekt neu und nicht nur den Anbau.
Das neue Bauvorhaben sieht einen ca 31qm großen Anbau vor.
Der Grundstücksverlauf zwingt uns dazu, leicht schräg anzupassen und in einem Erker zu enden.
Leistungen des Architekts bisher; einige Gespräche, 3 grobe Entwürfe des Anbaus (Draufsicht), 1 kompletter Bauplan mit Neubau und Altbau, der sofort vom Bauamt genehmigt wurde.
Geplant ist Keller, Erdgeschoss (31qm), 1 Stock hälftig Flachdachterrasse und Esszimmer; 2 Stock Flachdachterrasse (auf dem Esszimmer 1Stk).
Bereits gezahltes Honorar: 8000 Eur.!!!!
dazu kommen noch die Kosten für Genehmigung, Statiker, Vermessung etc.
Der vom Architekten beauftragte Bauunternehmen schätzt den Anbau auf 51.000 EUR (+ -) liegen die Kosten des Architekten dann nicht entschieden zu hoch?
Er hat auch die Bauleitung, auf meine Frage hin wieviel denn noch an Architektenhonorar auf uns zukommen können schätzte der A. weitere 5000 bis 6000 Euro!!!!
Er begründete dies mit der komplizerteren Architektur (schräg verlaufener Raum mit Erker?). Ich dachte, das Honorar ergibt sich prozentual aus den Rohbaukosten die sich ja auch schon als höher erweisen und nicht aus Anwesenheit auf der Baustelle oder pro Detailzeichnung.
Kann er uns wirklich 11.000 Euro berechnen?
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26.04.2004 at 11:29 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abzocke?
Das Honorar ist aus den anrechenbaren Kosten gemäß § 10 Abs. 2 HOAI und der Honorarzone, in die das Gebäude einzuordnen ist, zu ermitteln. Die Rohbaukosten sind nur ein Teil der anrechenbaren Kosten. Wie diese definiert sind, können Sie im entsprechenden § auf dieser Seite nachlesen. Als groben Anhaltspunkt können Sie eventuell die Nettobaukosten aus der Kostenberechnung, die Ihr Architekt ja wohl erstellt hat, ansetzen.
Wie hoch das Honorar letztendlich ist, hängt auch davon ab, welcher Leistungsumfang überhaupt beauftragt ist.
Zusätzlich ist zu klären, ob hier der § 24 HOAI ["Umbauzuschlag"] greift.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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29.04.2004 at 11:15 Uhr |
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artist-comic
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abzocke?
<a href=http://69-ripped-bdsm-fist.da.ru>comic artist</a>
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02.06.2004 at 22:02 Uhr |
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