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Puma
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.05.2004
IP: Logged
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Abrechnung nichterbrachter Leistungen
Hallo HOAI-Interessierte,
mit folgendem Problem liege ich z.Z. mit meinem Architekt im Streit:
- mein Architekt hat für unser Bvh. Ausschreibungen in Höhe von ca. 60% der anrechenbaren Kosten getätigt. Die restlichen 40% haben wir selbst durch angebotsanfragen angefordert. Nun liegt mir die Abschlußrechnung vor, in der der Architekt für die Lp-6 + Lp-7 85% in Rechnung stellt.
Seine Argumentation ist lediglich, das dies HOAI-Konform ist.
Hat er Recht?
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03.05.2004 at 13:58 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung nichterbrachter Leistungen
Der Aufwand für die einzelnen Ausschreibungen lässt sich nicht mit den Angebotskosten gleichsetzen. Hier sollte der Architekt den Aufwand für die nicht geforderten Ausschreibungen ins Verhältnis zum Gesamtaufwand für diese Leistungsphasen setzen, was er ja Ihrer Beschreibung nach auch getan hat.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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04.05.2004 at 13:14 Uhr |
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