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Bjoergulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 07.04.2017
IP: Logged
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Haftung Dachdecker oder Architekt
Guten Morgen,
ich habe eine Abnahme gemäß VOB meines Pultdaches. Mir ist aufgefallen, dass ich nur einen Notüberlauf (und meiner Meinung zu klein) habe. Ausgeschrieben hatte der Architekt aber zwei Notüberläufe. Auch habe ich zwei Dachdruchführungen für die Entlüftung , welche meiner Meinung nicht korrekt platziert sind. (einer davon ist im Gang - ich dachte es muss im Bad sein)
Im VOB Vertrag hat er Architekt unter Planung den Handwerker reingeschrieben und und Bauüberwachung sich selbst, obwohl er die Ausschreibung geplant hat. Während der Ausführung hat angeblich der Architekt nur einen Notüberlauf angeordnet.
Wer ist denn nun hier haftbar? Wie verhalte ich mich korrekt?
Danke im Voraus
[Edited by Bjoergulf on 06.09.2017 at 06:43 Uhr]
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06.09.2017 at 06:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Haftung Dachdecker oder Architekt
1. Ausführungsplanung anschauen (Sie haben doch ein Exemplar, oder?)
2. Auftrags-LV anschauen (dto.)?
3. Architekt fragen.
4. Wenn nicht so gebaut wurde, wie Sie es mit Ihrer Planung wollten, schriftlich Nachbesserung anfordern.
Zusatzfrage: wieso sollte der Planer sich nicht bei "Objektüberwachung" in den Vertragsentwurf schreiben (unterschreiben tun Sie und der Handwerker das ja), wenn er die Ausschreibung gemacht hat? Sieht Ihr Vertrag nicht vor, dass er Lph. 8 durchführt?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.09.2017 at 06:49 Uhr |
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Bjoergulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 07.04.2017
IP: Logged
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Re: Haftung Dachdecker oder Architekt
Vielen Dank,
ich kann in den Plänen vom OG die Mauerdurchbrüche nachvollziehen. Vom Dach habe ich keine Pläne. Ich denke, eine Entlüftung wurde verschoben, da nebendran auch ein innnenliegendes Regenrohr ist und es dadurch nicht mehr gepasst hat. Jetzt wird die Entlüftung vier Meter durch meine Dachisolierung geführt, was ich nicht so schön finde. Im LV sind zwei Notüberläufe enthalten.
Ich wundere mich nur, warum der Handwerker im VOB Vertrag unter Planung steht und nicht der Architekt. Das habe ich gemeint. Das er die Überwachung macht ist klar, insbesondere da er LP8 beauftragt wurde. Ich habe die Befürchtung, dass der Architekt alles auf den Handwerker schieben wird. Wer ist nun der richtige Ansprechpartner für mich? Handwerker oder Architekt bei der Anmahnung?
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06.09.2017 at 08:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Haftung Dachdecker oder Architekt
Sprechen Sie beide an, z. B. bei einer Baubesprechung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.09.2017 at 07:00 Uhr |
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