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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Lp-8 zweimal bezahlt
Beitrag von Nachricht
Puma
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.05.2004
IP: Logged
icon Lp-8 zweimal bezahlt

Hallo HOAI-ler!

ich habe mit meinem Architekt folgendes Problem:

für unseren Neubau haben wir auf Anraten unseres Architekten ein Technikingenieurbüro für die Bereiche Elektro, Sanitär und Heizung verpflichtet. Der Anteil an den anrechenbaren Kosten lag bei ca. 15%. Da wir auch nach der HOAI für diese Gewerke mit dem Technikbüro abgerechnet haben, sind wir davon ausgegangen, das bei der Abschlußrechnung des Architekten diese 15% bei den einzelnen Phasen in Abzug gebracht wird. Dies hat der Architekt aber nicht getan mit der Begründung, das dies alles HOAI-Konform sei. Ich meine, das der Architekt unrecht hat und ich dagegen angehen kann. Kann mir jemand sagen, ob meine Argumente richtig sind?

Vielen Dank im Voraus

03.05.2004 at 18:45 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Lp-8 zweimal bezahlt

In § 10 HOAI ist das geregelt:

(4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,

- vollständig bis zu 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten
- zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.

Plant der Auftragnehmer die in Satz 1 genannten Gegenstände fachlich und/oder überwacht er fachlich deren Ausführung, so kann für diese Leistungen ein Honorar neben dem Honorar nach Satz 1 vereinbart werden.

Beispiel 1:

Technikkosten = 50.000 Euro
Sonst. anr. Kosten = 100.000 Euro

Gesamt anrechenbar:

100.000 Euro + 25% aus 100.000 Euro + 50% aus (50.000 Euro - 25 % aus 100.000 Euro) =
100.000 Euro + 25.000 Euro + 12.500 Euro = 137.500 Euro

Beispiel 2:

Technikkosten = 20.000 Euro
Sonst. anr. Kosten = 100.000 Euro

Technikkosten < 25% aus sonst. anrechenbaren Kosten, daher voll anrechenbar, also gesamt anrechenbar = 120.000 Euro.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

04.05.2004 at 13:09 Uhr
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