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Yeti
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.10.2017
IP: Logged
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Honrar bei Realisierung
Hallo,
ich benötige Unterstützung, soweit es um die Abrechnung von erbrachten Leistungen geht. Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme war die Erneuerung von Sanitäranlagen beauftragt. Dabei sollte auch die räumliche Aufteilung der Sanitärräume geprüft und ggf. - soweit vorteilhaft - eine teilweise Neuplanung des Raumkonzeptes vorgenommen werden. Im Ergebnis einer Besichtigung wurde beauftragt, den Umbau eines Büroraums in einen Sanitärraum kostentechnisch zu untersuchen. Die Planung und kostentechnische Untersuchung ergab eine Budgetüberschreitung, weswegen der betrachtete Umbau nicht zur Realisierung vorgesehen wurde. Es stellt sich jetzt die Frage, wie diese erbrachten Leistungen auf Grundlage der HOAI abzurechnen sind? Kann eine Abrechnung auf Basis besonderer Leistungen erfolgen?
Für Ihre Unterstützung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG
Yeti
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02.10.2017 at 10:26 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honrar bei Realisierung
Kann schon.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.03.2018 at 08:19 Uhr |
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