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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Leistungen techn. Ausrüstung - mehrfache Vor-u. Entwurfsplanungen
Beitrag von Nachricht
kati
Level: Gast
IP: Logged
icon Leistungen techn. Ausrüstung - mehrfache Vor-u. Entwurfsplanungen

Wer kann helfen?
Als Fachplaner wurden wir vom AG mehrfach zu Änderungen eines Gebäudeteilobjekts aufgefordert.
Grund: Entwurf des Architekten ergab immer zu hohe Baukosten. AG hat nur bestimmten Betrag zur Verfügung. Dürfen wir als HLS-Menschen den §20 "Ausführung meherer Vor-und Entwursplanungen" anwenden. Uns ist ein immenser Arbeitsaufwand für die Erstellung von 4 !!! geänderten Varianten entstanden. Der AG behauptet aber es wäre keine HU-Bau im Kostenrahmen zustande gekommen und daher kein Anspruch auf mehrfache Vergütung. Ist das korrekt?

05.05.2004 at 11:18 Uhr
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RAin Jakobi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.05.2004
IP: Logged
icon Re: Leistungen techn. Ausrüstung - mehrfache Vor-u. Entwurfsplanungen

Sie können die Mehrfachplanungen abrechnen, wenn es sich bei all diesen Planungsänderungen um Mehrfachplanungen nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen, die auf Veranlassung des Bauherrn erfolgte, handelt.

Grundsätzlich verschieden sind die Anforderungen, wenn sie eine erneute geistige Leistung verlangen, weil die Grundlagen der Planung tangiert sind, so z.B. wenn eine wenigstens in Teilen neues planerische Konzeption im Sinne einer raumübergreifenden Neukonstruktion erforderlich wird . Dies ist z.B. der Fall, wenn der Planer aus sachlichen Gründen und nicht nur der Zweckmäßigkeit oder der Klarstellung halber gehalten ist, die Pläne zum zweiten mal neu zu fertigen (Hesse/Korbion/Manscheff/Vygen, HOAI 5.Aufl.1996, §20 RN13).

viele grüsse

Rechtsanwältin Jakobi

06.05.2004 at 16:14 Uhr
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