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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : 25 verschiedene Objekte
Beitrag von Nachricht
Thomas Lanz
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.04.2004
IP: Logged
icon 25 verschiedene Objekte

Guten Tag,

nachdem mir hier kurzfristig geholfen wurde, eine weitere Frage.

Der Auftraggeber bietet mir die LP 1-9 für ca. 25 verschiedene Objekte in Bezug auf Mängelbeseitigung an.

Eine aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf über 170.000 Euro für Einrichtung sowie ca. 80.000 Euro für Haustechnik.

Für viele der Objekte liegen die Kosten aber unterhalb 5.000 Euro. (§74)

Die Koordination sowie Projektsteuerung ist mit beträchtlichem Aufwand verbunden.

Kann oder muß ich hier eine einzelne Objekthonorargestaltung je Objekt gemäß §16 vornehmen ?

Stehen die Honorarermittlungen nicht im krassen Gegensatz zu §74, dort beginnt die Herstellsumme schon bei ca. 5.000 Euro und nicht wie in § 16 bei ca 25.000 Euro?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
mfg Thomas Lanz

05.05.2004 at 12:28 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: 25 verschiedene Objekte

Hallo Herr Lenz,

Mängelbeseitigung ist keine eigentliche Bauleistung nach HOAI (vgl. Begriffsbstimmungen nach § 3). Auch ob da Lph. 1-9 tatsächlich erforderlich ist, scheint mir fraglich (müssen die Grundlagen ermittelt werden? Gibt es eine öffentlich-rechtliche Genehmigung? etc.).

Ich würde - zumal wenn viele Objekte unterhalb der Tabellenwerte liegen - einen vernünftigen Stundensatz anbieten (z.B. innerhalb der HOAI-Spannen) und für jedes Objekt die zu erbringenden Leistungen und voraussichtliche Zeitaufwendungen benennen, (übergeordnete Koordination nicht vergessen!), zumal ja auch Projektsteuerungsleistungen enthalten sein sollen, und eine Abrechnung nach tatsächlichen Stunden anbieten, die per Tätigkeitsbericht (Tag, Dauer, Durchführender mit Stundensatz, durchgeführte Leistung) belegt werden.

Als Begründung ist anzuführen, dass damit unterschiedlichste Leistungsbilder und Leistungsphasen, deren Honorarermittlung zu diffizil wäre, erfasst sind, ferner die Berücksichtigung anrechenbarer Bausubstanz (die man bei Mängelbeseitigungen ja nicht ausser acht lassen darf), Projektsteuerungsleistungen enthalten sind etc.etc. Das ist für alle Seiten sicherlich die fairste Vergütung.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell, Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.10.2005 at 14:39 Uhr
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