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ThomasP
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.11.2017
IP: Logged
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B-Plan - Honorarzonenberechnung
Hallo zusammen,
im Rahmen der Novelle sind ja die Honorarzonen von fünf auf dreireduziert worden.
HZ III geht von 15 ... 18 Punkten, der alten Logik folgend wäre 15 III Unten und 18 III Oben. Eine Mitte gibt es da eigentich nicht, wenn ich die Honorarzone gem. HOAI §20 Abs. 4 ud 5 ermittele, ich ja keine halben Punkte vergeben kann.
In meiner Excel-Tabelle habe ich hilfsweise für 16 P. "III Drittelsatz" und 17 "Zweidrittelsatz" eingeführt, analog in HZ I. Bei Kalkulationen habe ich das auch so angeboten.
Wenn nun jemand explizit HZ III Mittelsatz vorgibt, was dann. Klar berechnen kann ich das oder benutze den Online-Rechner hier, da hier sowohl für die HZ I als Auch für HZ III die Auswahl des Mittelsatzes möglich ist. Ist aber m.E. nicht korrekt abgeleitet. Ich habe nichts zu einer alternativen (halben) Punktevergabe gefunden. Außerdem sieht es dem deutschen Wesen so gar nicht ähnlich.
Was übersehe ich da?
Thomas
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10.11.2017 at 14:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: B-Plan - Honorarzonenberechnung
Ein Punkteverfahren ergibt nur eine Honorarzone, keinen Honorarsatz. Ein Honorarsatz ist nach der HOAI frei verhandelbar.
Ein Honorarsatz KANN unter Zuhilfenahme des Punktesystems ermittelt werden - oder andersherum ausgedrückt: man kann die Ergebnisse der Punktebewertung verwenden, um einen Honorarsatz zu "begründen".
Es gibt aber auch ganz andere Kritereien, die zu einer Erhöhung des Mindestsatzes führen können, z.B. nach den Vertragsmustern des Bundes RBBau:
- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,
- außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,
- verbindliche Festtermine und Fristen,
- Planung und Durchführung bei laufendem Betrieb,
- bau- und landschaftsgestalterische Beratung,
- erhöhte Anforderungen an Planungsoptimierung bzw. an Planungsvarianten,
- Berücksichtigung von Forderungen des Denkmalschutzes und der Integration erhaltenswerter Substanz
- Anwendung neuer Herstellungsverfahren
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.11.2017 at 00:36 Uhr |
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ThomasP
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.11.2017
IP: Logged
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Re: B-Plan - Honorarzonenberechnung
Hallo Her Doell,
vielen Dank für die Erläuterungen. Der Ausgangspunkt der Überlegung "Ein Honorarsatz KANN unter Zuhilfenahme des Punktesystems ermittelt werden" ist natürich hilfreich bei der Begründung und die meisten Ämter/Auftraggeber werden im Detail auch nicht nachfragen, wenn Ihnen das Gesamtpaket zusagt. Formal überzeugt mich das nicht so ganz. Im §5 (3) steht
"Die Honorarzonen SIND anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen."
Bei den Flächenplanungen gibt es allerdings bei den Punktevergaben keine Spannen, so dass ich - wie im Eingangspost beshchrieben - nicht auch HZ III Mitte komme. Das ginge höchstens, wenn ich Teilgebiete mit sehr unterschiedlichen Anforderungen habe, und ich für Teilgebiete unterschiedliche Zonen rechnete. Das wäre aber schon sehr speziell und würde dann eher irgendwo in der HZ II landen. Die Faktoren, die sie als Grundlage für die Erhöhung der Mindestleistungen beschreiben, sind in den Flächenplaungen eher als besondere Leistungen definiert, die ja ohnehin separat vereinbart werden. Die "Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen" sehe ich eher beim Hochbau und anderen Ingenieurleistungen.
Vielleicht ist es auch nur nur ein Scheinproblem, das auftritt, wenn man sich mit einer Exceltabelle das Berechnen und Kalkulieren leichter machen möchte.
Thomas Proppe
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27.11.2017 at 08:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: B-Plan - Honorarzonenberechnung
Da haben Sie jetzt wohl den Unterschied zwischen Honorarzone und Honorarsatz überlesen. Die Honorarzone WIRD nach dem Punktesystem ermittelt. Der Honorarsatz (also der Satz zwischen Von- und Bis-Satz) KANN nach dem Punktesystem ermittelt werden, ist aber im Prinzip frei vereinbar.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.11.2017 at 09:59 Uhr |
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