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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Unterschreitung Mindestwert HOAI
Beitrag von Nachricht
Andreas.V
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.11.2017
IP: Logged
icon Unterschreitung Mindestwert HOAI

Hallo zusammmen,
ich benötige eigentlich nur eine Bestätigung meiner Vermutung zu dieser Anfrage!

Ich habe vor 2 Jahren ein Angebot für die LPH 8 abgegeben auf Basis der Kostenberechnung 25 Mio Euro. Mittlerweile haben sich die anrechenbaren Kosten auf Grund diverser Änderungen in der Planung und im Bauablauf auf 38 Mio Euro erhöht. Nachdem ich nun bei meinem AG ein Nachtragsangebot eingereicht habe, versucht der eingesetzte PS meinen Anspruch abzulehnen mit der Aussage LPH wird auf Basis der Kostenberechnung abgerechnet. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass das meiner Meinung nach eine Unterschreitung der HOAI Mindestwerte zur Folge hätte und ich alleine aus diesm Grund einen Anspruch auf die Anpassung des neuen Mindestwertes hätte. Was mich ein wenig unsicher macht, ist die Tatsache, dass wir uns nun außerhalb der HOAI Tabelle bewegen und die RifT Tabellen anzuwenden sind.

Kann mir da jemand einen guten Begründungsansatz liefern?

Danke!

16.11.2017 at 14:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Unterschreitung Mindestwert HOAI

Es gibt nur eine Kostenberechnung für einen Planungsstand, das ist richtig.

Hier kommt aber § 10 HOAI ins Spiel, wobei bei Planungsänderungen nicht nur Leistungen aus Lph. 8 zu erbringen sind, sondern auch aus früheren Lph. Man muss also die nachträglichen Änderungen definieren und die dazu erbrachten Leistungen und diese dann bewerten.

Übrigens sind bei aK oberhalb der Tabellenwerte die RiFT-Tabellen nur dann anzuwenden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten ist man außerhalb de HOAI-Anwendung, so dass diese überhaupt nicht mehr als preisrechtliche Vorgabe gilt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.11.2017 at 14:30 Uhr
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Andreas.V
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.11.2017
IP: Logged
icon Re: Re: Unterschreitung Mindestwert HOAI

quote:
fdoell wrote:
Es gibt nur eine Kostenberechnung für einen Planungsstand, das ist richtig.

Hier kommt aber § 10 HOAI ins Spiel, wobei bei Planungsänderungen nicht nur Leistungen aus Lph. 8 zu erbringen sind, sondern auch aus früheren Lph. Man muss also die nachträglichen Änderungen definieren und die dazu erbrachten Leistungen und diese dann bewerten.

Übrigens sind bei aK oberhalb der Tabellenwerte die RiFT-Tabellen nur dann anzuwenden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten ist man außerhalb de HOAI-Anwendung, so dass diese überhaupt nicht mehr als preisrechtliche Vorgabe gilt.
20.11.2017 at 13:01 Uhr
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Andreas.V
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.11.2017
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Unterschreitung Mindestwert HOAI

Vielen Dank für die Information, damit kann ich jetzt mal ins Rennen gehen!

quote:
Andreas.V wrote:
quote:
fdoell wrote:
Es gibt nur eine Kostenberechnung für einen Planungsstand, das ist richtig.

Hier kommt aber § 10 HOAI ins Spiel, wobei bei Planungsänderungen nicht nur Leistungen aus Lph. 8 zu erbringen sind, sondern auch aus früheren Lph. Man muss also die nachträglichen Änderungen definieren und die dazu erbrachten Leistungen und diese dann bewerten.

Übrigens sind bei aK oberhalb der Tabellenwerte die RiFT-Tabellen nur dann anzuwenden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ansonsten ist man außerhalb de HOAI-Anwendung, so dass diese überhaupt nicht mehr als preisrechtliche Vorgabe gilt.

20.11.2017 at 13:03 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Unterschreitung Mindestwert HOAI
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