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thomasx2
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 03.03.2010
IP: Logged
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anrechenbare Kosten bei Leihcontainern
Ein öffentlicher Auftraggeber trat an uns heran, für eine Schulsanierung provisorische Klassenzimmer als "Containerdorf" zu planen. Vereinbart sind die Lph 1-9, die aus unserer Sicht auch erforderlich sind, also mit Bauantrag, Werkplanung, Ausschreibung, Integration von Statik und Haustechnik, Bauleitung usw.
Nun überlegt die Bauherrschaft, die Container aus Kostengründen nur zu mieten statt zu kaufen. Wie wirkt sich das auf die anrechenbaren Baukosten aus? Gelten die (vermutlich) höheren des Containerkaufs oder die (vermutlich) niedrigeren Leihgebühren? Der Aufwand reduziert sich für den Architekten ja nicht.
(Wir befinden uns momentan gerade in Lph 2)
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17.11.2017 at 10:35 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten bei Leihcontainern
Guten Tag,
nach § 4 HOAI sind die Herstellkosten (mit den in der Vorschrift dann näher beschriebenen Rechenregeln) anrechenbar.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.11.2017 at 14:25 Uhr |
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