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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
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Prüfung Kostenberechnung durch AG
Hallo in die Runde,
inwieweit ist es zulässig, dass ein AG die Kostenberechnung (Lph.3) eines Planungsbüros Pos. für Pos. prüft und ggf. aufgrund seiner Erfahrung abändert, was zur Konsequenz hat, dass sich die Bezahlung der auf Basis dieser KB erstellten Abschlagsrechnung wochenlang hinzieht? Der AG ist in diesem Fall eine Bundesbehörde.
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21.11.2017 at 09:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Prüfung Kostenberechnung durch AG
Der BGH hat mit Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZR 314/13 bestimmt, dass eine Klausel, wonach die anrechenbaren Kosten "auf der Grundlage der genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau" zu bestimmen sind, unwirksam ist. Dem Auftraggeber werde abweichend von § 10 Abs. 2 HOAI 1996 das Recht eingeräumt, im Rahmen des für die Kostenberechnung vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens über die Höhe der der Honorarermittlung zu Grunde zu legenden anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 2 bis 4 und damit über die Höhe des Honorars einseitig zu entscheiden. Zudem würden Umfang und Grenzen dieses Rechts nicht festgelegt. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung des Architekten dar. Auf eine Mindestsatzunterschreitung komme es insoweit nicht an.
Analoges gilt wohl auch für Aufträge nach der HOAI 2009 und 2013.
Im Ergebnis ist Basis der Honorarberechnung die Kostenberechnung des Planers, soweit diese mangelfrei ist.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.11.2017 at 21:52 Uhr |
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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
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Re: Prüfung Kostenberechnung durch AG
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gerade der letzte Satz Ihrer Antwort ist doch gerade das Problem. ."....soweit diese (KB) mangelfrei ist". Um das herauszubekommen prüft der AG jede Position der KB und vergleicht diese mit ähnlichen Positionen aus zurückliegenden Baumaßnahmen bzw. mit seinen Erfahrungen. Wenn ihm dann die eine oder andere Position zu hoch erscheint wird sie gekürzt bzw. es entsteht eine Diskussion darüber, wie wir den Preis ermittelt haben. Am Ende heißt das doch, dass der AG die Höhe der KB damit das Honorar festlegt, was ja eigentlich nicht dem BGH Beschluss entspricht. Wie wird das aus Ihrer Erfahrung in der Praxis gehandhabt? Was konkret kann der AG an der KB bemängeln? Vielen Dank
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22.11.2017 at 11:48 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Prüfung Kostenberechnung durch AG
Nun, was der AG in Ihrem Fall konkret ggf. geändert haben möchte, wissen wir natürlich alle noch nicht.
Zwei Aspekte sollten man dabei insgesamt beachten:
1. Eine Kostenberechnung kann nach der Rechtsprechung auch dann mangelfrei sein, wenn sie von der Kostenfeststellung abweicht; bei Neubauten ist in der Kommentarliteratur dazu von bis zu 20-25% Abweichung, beim Bauen im Bestand sogar bis zu 40% Abweichung genannt (wenn praktische keine Bauteilöffnung vor Baubeginn erfolgte), ohne dass das zu beanstanden ist.
2. Die Positionen einer Kostenberechnung sind naturgemäß nicht so detailliert wie die eines LVs und damit Kostenvoranschlags, Kostenanschlags oder der Kostenfeststellung. Eine Kostenberechnungsposition kann also durchaus mehrere LV-Positionen beinhalten. Ein direkter Vergleich mit (evtl. gleichnamigen) tatsächlichen LV-Positionen hilft also bei einer "Korrektur" der Kostenberechnung allein nicht weiter, wenn man zu berücksichtigen hat, dass mit der KB-Position auch viele Nebenarbeiten abgedeckt sein müssen.
Die genannte Rechtsprechung legt eigentlich im Grunde fest, dass ein AG die Kostenberechnung in der Summe nicht "herunterrechnen" darf, da dies nach HOAI eine Honorarmindestsatzunterschreitung zur Folge haben kann (wenn z.B. Mindestsätze vereinbart sind und keine Nebenkosten vergütet werden).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.11.2017 at 20:08 Uhr |
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