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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Nichterbrachte Leistungen und Honorarforderungen der Architekten
Beitrag von Nachricht
mschhom82
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.11.2017
IP: Logged
icon Nichterbrachte Leistungen und Honorarforderungen der Architekten

Erstmal einen schönen guten Abend,

ich denke die Thematik gehört zu diesem Forum wie das Amen in der Kirche, dennoch richte ich mich mal an Sie in der Hoffnung etwas Licht in das Dunkel unseres Falles zu bringen.

Wir haben einen Vertrag mit Architekten geschlossen (HOAI 2013, §34, Loh 1-.
Grundlage der Honorarberechnung waren regulär ermittelt über eine Kostenschätzung. Für diese wurde zugrundegelegt, dass wir Eigenleistung für Elektro, Dachausbau ergo die Lattung, Bodenbelägen und der Aussenanlage erbringen.

Die Arbeiten begannen und es verging kein Gewerk an dem es keine Probleme gab. So blieb der Rohbauer teilweise dem Bau fern. Daraus entstand das Problem, dass der Dachdecker verspätet Begann. Hier dann ebenfalls wurde und ein Preisvergleich vorgelegt mit der Aussage, dass der im Preis alles eingeschlossen ist inkl. elektr. Dachfenster, war dann ebenfalls nicht mehr so. Erst im Nachgang erhielten wir eine Übersicht mit "Bedarfspositionen" in der Ausschreibung die wir nie erhalten hatten. Ergo keine elektr. Dachfenster, sogar die Solarziegel, welche klar waren, dass Sie benötigt waren, wurden als Bedarfspositionen ausgeschrieben und die Kosten uns aufgebürgt. Die Fenster/Haustür/Garagentor wurden nie ausgeschrieben sondern man sagte uns folgender Partner ist der günstigste und beste der aktuelle auch Zeit hat (wurde auch beim Bau von Freunden beauftragt, daher erstmal Vertrauen unsererseits) - alles sei eingeschlossen (Fensterbänke dann auf unsere Nachfrage, Wochen nach dem Einbau der Fenster, dann urplötzlich doch nicht mehr). Endlose Diskussionen später waren auch Einbaufehler nie korrekt an den Fensterbauer kommuniziert worden.

Zu Beginn hiess es auch, dass WdVS, Armierung, Putz und Malerarbeiten (AUSSEN) ausgeschrieben und vergeben werden. Dies wurde aber nie getan.

Die Standzeiten des Gerüsts wurden ausser Acht gelassen und irgendwann meinte man ob wir die Arbeiten nicht wie mal überlegt, selbst ausführen können, da es einiges hintenraus einsparen könnte.

Man traute sich aber tatsächlich nicht zu sagen, vorher hiess es immer, "da sparen wir, da sparen wir", stattdessen wurde es immer teurer, dass die aufgenommenen Gelder evtl. nicht reichen würden.

Wir tätigten die WdVS, Armierungs, Putz und Malerarbeiten im Aussenbereich dann selbst - trotz enormer Standzeit des Gerüsts, die dann urplötzlich auch nicht mehr eingeschlossen war.

Eine Baubetreuung fand in der ganzen Zeit eigentlich nicht statt. Die Architekten waren in 3,5 Monaten einmal auf der Baustelle gesehen. Eine individuelle Baustoffermittlung konnte auch nicht erfolgen, da man lediglich aus einem Vorprodukt die Flächen des Hauses abgeändert hatte und wir teils nicht benötigte Materialien bestellten auf dieser Basis.

Weitere mehrfach geforderte Unterlagen über offene Posten des Rohbauers den ich eingangs erwähnt hatte, wurde 5 Monate lang nicht ausgehändigt und erst jetzt auf schriftliche Drohung unsererseits mit 4 Wochen weiterer Wartezeit übersandt. Hierbei fiel dann ebenfalls auf, dass man uns Kosten für die Chemietoilette, Bauzaun und Gerüstverlängerungszeiten aufbürden will, die eigentlich in der Planungsgewalt der Architekten lagen. Diese haben uns nie darüber informiert, dass hier Standzeitüberziehungen vorlägen. Bauzeitabläufe waren uns auch nie kommuniziert worden.

Vertraglich festgehaltene Baubesprechungen mit Protokollführung im Abstand von 14 Tagen gab es NIE. Ich habe die Architekten trotz bitten und betteln im vergangenen Jahr vlt. 8x gesehen.

Es hiess immer, das Honorar bleibt wie bei einer Bauleitung mit Baufirmen gleich hoch bestehen, da der Aufwand der Baubetreuung mit Eigenleistungsgewerken (Aussendämmung, Putz und Malerarbeiten sollten Firmen tätigen, jetzt wo wir es gemacht haben ohne Baubetreuung will man sich aber weiterhin hierfür das Honorar einstreichen obwohl keine Gegenleistung vorliegt) ein vielfaches mehr ist, da man immer vor Ort zur Seite steht. NIE waren Sie bei einem der Gewerke vor Ort, ich musste immer anfragen und ewig warten wenn Unterlagen nicht vorlagen die eigentlich benötigt waren.

Wir haben kein Fenster im Haus das sich in vollem 90 Grad Winkel öffnen lässt wg. Planungsfehler der Architekten.

Wir sollen nun och 3.000 Euro Abschlag zahlen obwohl wir uns hier mehrfach beschwert haben, dass vereinbarte Leistung (gibt noch mehr, komme aber allmählich schon durcheinander bei m Schreiben) nicht stattgefunden haben.

Welche Möglichkeiten bleiben uns?

Letztlich möchte ich die Herren nur noch raus haben. Ich denke an mich vlt. mit Ihnen darauf zu verständigen, natürlich bleibt abzuwarten ob Sie dies eingehen, dass wir die Hälfte der 3.000 Euro bezahlen, Sie uns die Fertigstellungsmeldung für die Stadt aushändigen und dann den Vertrag beenden.

Wir können nervlich nicht mehr und weitere Debatten über noch nicht erfüllte Gewerke will ich mir einfach nicht mehr antun. Wir liegen bereits 10 Prozent über dem vereinbarten Bauvolumen, es stehen noch Arbeiten aus und wenn ich die Eigenleistung einrechne die wir eigentlich garnicht erbringen wollten und laut Vertrag auch nicht angemacht war, dann sind wir bereits 35.000 Euro über der besprochenen Bausumme.

Kann man mir hier helfen und mitteilen ob eine Kürzung des Honorars im generellen standhalten würde oder welche Rechte wir ausnahmsweise haben vlt ggn die Architekten im worst case (obwohl wir wirklich nur noch unsere Ruhe haben wollen) vorzugehen.



[Edited by mschhom82 on 22.11.2017 at 21:57 Uhr]

22.11.2017 at 21:54 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Nichterbrachte Leistungen und Honorarforderungen der Architekten

Welche Leistungen haben "die Architekten" denn überhaupt erbracht?
Hab ich es überlesen?

23.11.2017 at 06:15 Uhr
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mschhom82
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.11.2017
IP: Logged
icon Re: Re: Nichterbrachte Leistungen und Honorarforderungen der Architekten

quote:
kleinsteff wrote:
Welche Leistungen haben "die Architekten" denn überhaupt erbracht?
Hab ich es überlesen?




Vielen lieben Dank der Nachfrage.

Die Architekten haben den Entwurf getätigt, Bauantrag gestellt, Ausschreibungen (für die nicht mit Eigenleistung versehenen Punkte) getätigt und geprüft (wobei für die Fenster/Haustür/Garage keine wirkliche Ausschreibung mit Vergleich erfolgte, sondern nur das eine Unternehmen benannt wurde mit einem Endpreis für alles, der dann am Ende doch kein Endpreis sein sollte), Heizungsbauer (wurde auch auf Zuruf vergeben, sei bei den letzten Bauten immer gut im Rennen gewesen mit den Angeboten, war aber nicht genommen worden) wurde beauftragt, Estrichleqer wurde ausgeschrieben und beauftragt. Für diese Gewerke wurde auch Bauaufsicht getätigt, wobei bis auf das Thema Dach keines Mangelfrei beendet wurde. Heizungsbauer steht zwar kurz davor, offene Punkte sind aber auch hier noch zu diskutieren.

Keine Bauaufsicht/begleitung erhielten wir für: Elektro, da Eigenleistung aber diese sollte laut Info der Architekten ebenfalls mit permanenter Unterstützung und Rücksprache versehen sein. Dachkonterlattung haben wir angebracht ohne Bauaufsicht. WdVS und Putz/Malerarbeiten aussen haben wir auch selbst gemacht, obwohl dies eigentlich als Firmenbestandtteil in der Kostenkalkulation eingeschlossen war und eine Baubetreuung hätte vorherrschen sollen. Hier gab es keine Ausschreibung und keine Baubetreuung. Wir bekamen einmalig eine Detailzeichnung zu einem speziellen Punkt am haus der Sorgsam bearbeitet werden musste, danach aber keine Anwesenheit für Rückfragen. Seitdem sind wir hier auch allein am Innenausbau, Fliesenlegen, verputzen, malen und und und...

Werden für eine Aussage weitere Daten benötigt?
23.11.2017 at 07:55 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nichterbrachte Leistungen und Honorarforderungen der Architekten

Hier ist wohl eine individuelle - auch anwaltliche - Beratung vonnöten, die man kaum ehrenamtlich in diesem Forum leisten kann.

Man kann es gar nicht oft genug für alle Leser und (potentiellen) Auftraggeber wiederholen:

Machen Sie einen schriftlichen Vertrag, in dem Sie die genau vom Planer erwarteten Leistungen festlegen und auch die Honorarkonditionen. Und befassen Sie sich vorher mit diesem Thema. Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, konsultieren Sie einen unabhängigen Berater mit HOAI-Sachverstand. Die finden Sie bzgl. der öffentlich bestellten Sachverständigen auf der Webseite sv.ihk.de, bzgl. sonstigen Sachverständigen bei den Architekten- und Ingenieurkammern. Natürlich kostet die Beratung etwas, aber sie bringt - bei relativ geringen Kosten - Klarheit in die Aufgabenstellung, die zu erbringenden Leistungen und die Honorierung, ersetzt vielfach einen Crashkurs in Sachen HOAI und die Berater stehen den Bauherren i.d.R. auch während der Projektabwicklung beratend zur Seite.

Der Vorteil für Sie als Bauherrn: sie müssen nicht erst wenn alles schief gelaufen ist hier mit Ihren Fragen ankommen, sondern können von vornherein das Projekt so steuern, dass Sie m Ende erreichen, was Sie sich vorgenommen haben und Ihnen dabei die Freude am Bauen nicht vergangen ist. Das wär doch was, oder?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.11.2017 at 09:28 Uhr
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