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s.pfriem@gmx.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.11.2017
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Anrechenbare Kosten Gleisanlage / Straße
Bei einem gemeinsamen Bauvorhaben einer Straße und einer Gleisanlage für eine Straßenbahn gibt es zwei Planer. Einer plant die Straße und einer plant die Gleisanlage. Kann sich der Planer der Straße nach § 46 HOAI Abs. 2 die Gleisanlage als Technische Anlage bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten mit anrechnen oder nicht (bzw. umgekehrt, der Gleisplaner die Straße zu 25 %)?
Handelt es sich hier um Einzelobjekte (Straße und Gleisanlage) auch wenn sie auf ein und der selben Trasse liegen.
Auf die Beantwortung meiner Frage bin ich sehr gespannt.
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28.11.2017 at 11:06 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten Gleisanlage / Straße
Guten Tag,
hierbei handelt es sich um 2 Verkehrsanlagen, die einander ebenbürtig gegenüber stehen, d.h. keine ist Technische Ausrüstung der jeweils anderen Verkehrsanlage.
Eine völlig gleiche Trasse gibt es i.d.R. auch nicht, die bräuchte ja eine exakt gleiche Achse und Gradiente, und zwar von beiden Büros zufällig exakt gleich gewählt. Das wäre absoluter Zufall. Oder hat einer die gerechnet und dem anderen als Vorgabe übergeben UND das ganze passt auch genau so für die andere Verkehrsanlage?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.11.2017 at 15:10 Uhr |
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s.pfriem@gmx.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.11.2017
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Re: Anrechenbare Kosten Gleisanlage / Straße
Die Trasse der Straße und der Straßenbahnlinie verlaufen nicht exakt gleich.
Was wäre denn wenn die Straße und die Gleisanlage ein und die selbe Trasse haben, könnte man da die Kosten der Baukonstruktion der Gleisanlage in irgendeiner Weise diese bei den anrechenbaren Kosten für die Straße mit einfließen lassen?
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30.11.2017 at 07:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten Gleisanlage / Straße
Kann man nur bei einem gemeinsamen Auftrag und solange keine Honorarmindestsatzunterschreitung vorliegt.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.11.2017 at 09:48 Uhr |
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