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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Mängel aufgrund fehlender Fachplaner
Beitrag von Nachricht
BVKlaus
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 18.04.2017
IP: Logged
icon Mängel aufgrund fehlender Fachplaner

Guten Tag,
Mein Architekt hat ein Entwässerungsgesuch eingereicht, das habe ich auch beim Ihm beauftragt.
Ich habe nun mehrere festgestellte Punkte in meinem Haus bzgl. HLS und Entwässerung: Fehlende Drainageöffnungen, kein Kontrollschacht an der Grundsücksgrenze - sondern im Keller, Entwässerung Sanitär über den Rückstauverschluss, etc. Mein Architekt übernimmt hier keine Haftung und verweist auf einen Fachplaner. Dies hat er mir vorher nie vorgeschlagen. Ist er für die Fehler haftbar, da die Sachverhalte nun auch nicht einfach abzustellen sind. Ich müsste komplett die Abwasserrohre wieder freilegen lassen und die Korrekturen durchführen. Das steht doch in keinem Verhältnis..

29.12.2017 at 14:39 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Mängel aufgrund fehlender Fachplaner

Wenn Sie ein "Entwässerungsgesuch" beauftragt haben, ist das i.d.R. Lph. 1-4 der Entwässerungsplanung verbunden mit einer HOAI-konformen Vergütung.

Die in Lph. 1-4 zu erbringenden Leistungen können Sie der Anlage 15.1 HOAI entnehmen. Dazu gehört das Abstimmen der Planung mit den Genehmigungsbehörden, d.h. die Klärung solcher Themen wie Dränageanschluss, Kontrollschacht und rückstausichere Schmutzwasserableitung. Die entsprechenden Planungsinhalte müssten dann auch in der Entwurfsplanung auftauchen und so genehmigungsrechtlich beantragt worden sein.

Die nächste Frage ist natürlich, wer denn die Lph. 5-8 für die Entwässerung durchführt und ggf. gegenüber der Genehmigungsplanung geänderte Genehmigungsauflagen berücksichtigt. Letztlich sind Sie als Bauherr Bescheidsempfänger und müssen sich um die Umsetzung dieser Forderungen kümmern. Wen Sie damit beauftragen, ist zunächst einmal gegenüber der Behörde irrelevant.

Also: der Entwässerungsplaner der Lph. 1-4 haftet für die vollständige Erbringung der beauftragten Leistungen.

Der Bauherr haftet für die Umsetzung der Bescheidsauflagen, wobei er diese natürlich an einen Planer oder eine ausführende Firma delegieren kann.

Für alle Leser

Machen Sie sich klar, welche Leistungen Sie an wen beauftragen. Wenn Sie also z.B. Lph. 1 der Gebäudeplanung beauftragen, verlangen Sie auch die vollständige Erbringung derselben, so dass Sie und der Gebäudeplaner sich nach der „Erläuterung zum gesamten Leistungsbedarf“ in ALLEN Gewerken darüber einig sind, ob es dafür eine Fachplanung gibt, ob der Gebäudeplaner sich darum kümmert oder ob ausführende Unternehmen die Planung übernehmen.

Wenn Sie Leistungen nicht mit Lph 1-8, sondern nur mit Lph. 1-4 beauftragen, legen Sie weiterhin gemeinsam fest, wie die Lph. 5-8 abgewickelt werden.

[Edited by fdoell on 30.12.2017 at 08:38 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.12.2017 at 14:57 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Mängel aufgrund fehlender Fachplaner

Was ist denn genehmigt im Entwässerungsantrag?
Ein Gebäude mit einer Rückstauklappe vor Rückstau zu schützen macht Sinn und ist Stand der Technik, wenn die Anfallsstellen für Schmutzwasser tiefer als die Rückstauebene sind (OK Straße). Sehr schöne Informationen und Skizzen dazu finden Sie auf der HP der Fa. Kessel. Fehlt die Rückstausicherung, verlieren Sie bei Schadensfällen Ihren Versicherungsschutz.Hier muß man, um über eine ggf. mangelhafte Leistung zu befinden, die Höhenlage des Gebäudes zur Rückstauebene und die technische Ausstattung genauer kennen und mit dem Entwässerungsantrag sowie den Auflagen aus der Genehmigung vergleichen. In der örtlichen Abwassersatzung Ihrere Gemeinde finden Sie auch Hinweise bzgl. Rückstauschutz, lesen Sie dort mal nach.
Drainagen müssen bei jedem Richtungswechsel einen Schacht haben.Fehlen diese, liegt ein Mangel vor.
Ein Kontrollschacht im Keller kann Sinn machen, wenn die Sohle nicht mehr frostfrei gegründet werden kann, weil das Gefälle zum Hauptsammler fehlt. Lassen Sie die Entwässerungsanlage begutachten.

[Edited by C.Zeh on 07.01.2018 at 09:19 Uhr]

[Edited by C.Zeh on 07.01.2018 at 10:58 Uhr]

07.01.2018 at 08:31 Uhr
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