Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Keine Bauvorabfrage, Ablehnung und Abrechnung der Änderung
Beitrag von Nachricht
Saskia
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.01.2018
IP: Logged
icon Keine Bauvorabfrage, Ablehnung und Abrechnung der Änderung

Guten Morgen,

ich habe nochmal ein anderes Thema. Mein Architekt hat während der Genehmigungsphase eine Traufhöhe entgegen Bebauungsplan eingereicht. In dem Baugebiet steht schon ein solches Haus mit dieser Traufhöhe, daher sollte es auch gehen - meinte er. Ausserdem war er bei der zu genehmigten Behörde bzw. hatte einen persönlichen Termin, wo er das Thema besprochen hat. Jetzt hat die Sachbearbeiterin den Antrag abgelehnt gehabt und der Architekt musste umplanen. Das stellt er mir nun nachträglich in Rechnung, da er es vorher nicht berücksichtigt hatte.

Hat er es denn korrekt mit der Behörde abgestimmt und muss ich dass den zahlen?

Danke

12.01.2018 at 08:36 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Keine Bauvorabfrage, Ablehnung und Abrechnung der Änderung

Die Frage ist, ob

1. das Ergebnis der Besprechung mit der Behörde schriftlich fixiert war und definitiv eine positive Auskunft erteilt wurde und Sie die Planung dann auch so wollten. Dann wäre die Frage, wieso das jetzt abgelehnt wurde, mal zu klären.

2. oder ob es bei fraglicher Genehmigungsfähigkeit definitiv mit Ihnen besprochen war bzw. Sie auf evtl. Risiken bei der Genehmigung hingewiesen wurden und Sie die Planung trotzdem wollten. Wenn dann eine Umplanung erforderlich wird, ist die wohl von Ihnen als veranlasst zu sehen, so dass über den Umplanungsaufwand eine Einigung zur Vergütung herbeizuführen wäre.

Hat dagegen der Planer keine definitiv positive Auskunft bekommen und Sie nicht darüber informiert, sondern Sie im Glauben belassen, das wäre genehmigungsfähig, könnte es sich um eine kostenfreie Nachbesserung handeln.

Kommt also darauf an...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.01.2018 at 15:26 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Keine Bauvorabfrage, Ablehnung und Abrechnung der Änderung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no