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UlrichP
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.02.2018
IP: Logged
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Honorarberechnung bei Planer-Wechsel
Guten Morgen!
Aktuell haben wir folgendes Problem:
Wir haben ein laufendes Bau-Projekt übernommen, nachdem dem vorherigen Architekten durch die Bauherren gekündigt worden war.
Bei der Übernahme durch uns war das Haus bereits im Rohbau, durch uns erfolgten dann noch Teile der Werkplanung, der Vergabe, ein Nachtragsbauantrag wegen Änderungen in der Planung sowie natürlich die Bauüberwachung. Vereinbart worden war eine gesonderte Vergütung des Einarbeitungsaufwandes nach § 8 (3), über das weitere Honorar herrscht nun Uneinigkeit...Die Bauherren bestehen nämlich auf einer Honorar-Berechnung auf Grundlage der - zu niedrigen...- Kostenberechnung des gekündigten ersten Architekten. Nun geht meine Frage dahin, inwieweit ich an eine durch mich nicht erstellte Kostenberechnung überhaupt gebunden bin? Oder wären in einem solchen Fall nicht eher die durch uns fortgeschriebenen Kosten für das Honorar maßgeblich? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Petzold
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01.02.2018 at 09:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarberechnung bei Planer-Wechsel
Grundsätzlich sollten Sie in der Einarbeitungsphase die Kostenberechnung überprüfen, ggf. korrigieren und mit dem AG vertraglich vereinbaren, wie letztlich abgerechnet wird.
Wenn der AG die weiteren Lph. auf Basis der zu niedrigen KB vergüten möchte (und Sie nichts anderes dazu vereinbart haben, so dass diese gilt), Sie aber mittlerweile Änderungen im Projekt haben, können Sie sich auf § 10 Abs. 1 HOAI berufen,, z.B. dass die folgenden Lph. nach den neuen aK (ursprüngliche KB + Änderungen) vergütet werden (im Extremfall müssen Sie die Zustimmung des AGs durch ein Gerichtsurteil ersetzen lassen).
Spätestens beim Nachtragsbauantrag hätten Sie aber aufmerken müssen: der erforderte doch eine geänderte Entwurfsplanung, oder? In diesem Zusammenhang hätten Sie auch die Kostenberechnung aktualisieren können / müssen.
Ob Sie bei diesem Projekt noch ein angemessenes Honorar herausholen können, kann man wohl nur bei detaillierter Kenntnis aller Einzelheiten ermitteln. Falls nicht, lassen Sie es sich Lehrgeld sein! Dafür sind Sie doch Profi, dass das nicht wieder vorkommt!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.03.2018 at 08:18 Uhr |
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