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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : HOAI oder Stundensatz
Beitrag von Nachricht
artemon
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.02.2018
IP: Logged
icon HOAI oder Stundensatz

Hallo,

ich möchte gerne einen Architekten für die Sanierung einer Bestandsimmobilie beauftragen und habe mir einige Angebote geholt. Nun wird mir z.B. die Vorplanung und Entwurfsplanung auf Stundensatz-Basis angeboten, obwohl sie eigentlich Bestandteile von HOAI Grundleistung sind. Ich dachte eigentlich, dass die Architektenleistungen aus den anrechenbaren Kosten ermittelt werden und nur die besondere Leistungen nach Stundensatz abgerechnet werden...

03.02.2018 at 11:50 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI oder Stundensatz

Nach § 7 Abs. 1 ist jedes Honorar zulässig, das sich innerhalb der Mindest- und Höchstsätze auf Basis der Kostenberechnung bewegt. Wie das ermittelt wird, ist den Parteien überlassen, muss aber der vorgenannten Inhaltskontrolle entsprechen. Wenn also die Abrechnung nach Stunden ein Honorar unter den Mindestsätzen ergibt, steht dem Planer das Mindesthonorar zu. Wenn sie ein Honorar über den Höchstsätzen ergibt, steht ihm nur der Höchstsatz zu. Wenn das Stundenhonorar einen Betrag zwischen Mindest-und Höchstsatz ergibt, ist das eine zulässige Honorarvereinbarung.

Sollten Sie im gleichen Auftrag auch Besondere Leistungen vereinbaren, empfehle ich, die auf jeden Fall separat darstellen zu lassen, damit Sie den og. Vergleich mit den Preisregeln der HOAI vornehmen können.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

05.02.2018 at 10:05 Uhr
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artemon
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.02.2018
IP: Logged
icon Re: Re: HOAI oder Stundensatz

Danke für die Antwort - leider verstehe ich es immer noch nicht. Noch vor einigen Wochen wusste ich nicht von der Existenz von HOAI, bin auch bisher nicht in Berührung mit der Thematik gekommen - bitte daher mein Unwissen zu entschuldigen.

Ich habe ein Verständnisproblem:

Nach Teil 3 (Objektplanung) §34 gibt es 9 Leistungsphasen, die prozentual nach Auftragsgröße vergütet werden. Der Architekt muss also nach meinem Verständnis (um sich abzusichern) erstmal einen Vertrag abschließen, um sich diese Vergütung vertraglich zu sichern. Dann errechnet er in den ersten Leistungsphasen (1-3) den Gesamtaufwand und kann danach die Vergütung der einzelnen Phasen beziffern.

Nun bekomme ich von dem Architekten aber, bevor irgendwelche Verträge abgeschlossen werden, ein Angebot für eine Leistung, die der Beschreibung nach so ziemlich den Stufen 1-3 entspricht. Dazu kommt dass der Stundensatz mit über 100 Euro deutlich den maximalen Stundensatz aus HOAI übersteigt.

Ich würde gerne wissen, ob solche Angebote rechtlich ok sind und wie die Beauftragung bzw. Abrechnung eines Architekten idealerweise ablaufen soll.

05.02.2018 at 10:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI oder Stundensatz

Guten Tag,

in der HOAI sind seit der Fassung 2009 keine Stundensätze mehr verordnet. 100 € für einen Architekten ist je nach Region ein mehr oder weniger angemessener Stundensatz (ich kenne aktuelle Verträge mit 70-120 €, mit einem Schwerpunkt bei 100 € in Bayern).

Sie haben das Prinzip der Honorarermittlung auf Grundlage der Kostenberechnung (die am Ende der Entwurfsplanung Lph. 3 erstellt wird) richtig verstanden. Für die bei einem konkreten Objekt zutreffende Honorarzone ergibt sich daraus ein Mindest- und ein Höchstsatzhonorar (in den Honorartabellen heißt das "von" und "bis").

In diesen Spannen ist also ein Honorar zulässig. Soll allerdings ein anderes als das Mindesthonorar abgerechnet werden, muss dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart werden (§ 7 Abs. 1 HOAI).

Man kann also z.B. vereinbaren "Das Honorar für Lph. 1-3 wird auf Zeithonorarbasis zu folgenden Stundensätzen berechnet (es folgen Stundensätze für verschiedene Qualifikationen von Mitarbeitern), mindestens jedoch zum Mindesthonorar nach HOAI und höchstens zum Höchsthonorar nach HOAI." Dann müssten noch Ausführungen zur Honorarzone folgen.

Sie können auch eine Planung auf Basis Wohnfläche oder irgendwelcher anderer Kritereien berechnen, auch pauschal, aber am Ende muss es der Inhaltskontrolle genügen, dass es bei den anrechenbaren Kosten, die sich aus der Kostenberechnung ergeben, zwischen Mindest- und Höchstsatzhonorar liegt. Das gilt für alle Leistungsphasen zusammen.

Sofern Sie von vornherein auch Besondere Leistungen im Zeitnachweis beauftragen möchten, wird es etwas komplizierter, ich empfehle dann die Einschaltung eines Baufachanwalts zur Vertragsabfassung.


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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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05.02.2018 at 18:34 Uhr
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Lucius30
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.02.2018
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icon Re: HOAI oder Stundensatz

Vielen Dank! Dies hat auch mir geholfen!

____________________________
Herzliche Grüße
Lutz Schneider
Sachverständiger
www.schneider-immobilienbewertung.de

19.02.2018 at 18:15 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: HOAI oder Stundensatz

quote:
artemon wrote:
Nun wird mir z.B. die Vorplanung und Entwurfsplanung auf Stundensatz-Basis angeboten, obwohl sie eigentlich Bestandteile von HOAI Grundleistung sind.

Von einer Stundensatzvereinbarung würde ich ganz dringend abraten.
Ich glaube, es gibt nichts, was letztendlich mehr Streit verursachen könnte, allein schon aus dem Umstand heraus, dass die geleisteten Stunden für den AG nicht ansatzweise prüfbar sind, weil sie gerade in den ersten Leistungsphasen fast ausschließlich im Büro erbracht werden.

Einer Abrechnung nach Höchstsatz wäre ein AG hier im Ernstfall hilflos ausgeliefert.

Außerdem ist das Abrechnungsverfahren für beide Seiten aufwendiger, da Stundennachweise geführt werden müssen und der jeweiligen Rechnung beigefügt werden müssen.

Letztendlich könnte bei unsauberer Vertragsgestaltung noch jemand auf die Idee kommen, den Vertrag als Dienstleistungsvertrag auszulegen.

Die Regel ist übrigens, dass nach den regulären Vorgaben der HOAI, also nach anrechenbaren Kosten und den vereinbarten Prozentsätzen der Leistungsphasen abgerechnet wird. Bei einer Sanierung sollte man sich im Vorfeld dann auch noch über einen eventuellen Umbauzuschlag einigen.

Viele Grüße
bento
19.02.2018 at 21:27 Uhr
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artemon
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 03.02.2018
IP: Logged
icon Re: HOAI oder Stundensatz

Vielen Danke nochmal für die Hinweise. Es ist bemerkenswert, dass in drei von vier Angeboten, die ich bekommen habe, die ersten 3 Leistungsphasen auf Stundensatz-Basis beziffert wurden. Ein Architekt meinte sogar, die HOAI greife in meinem Fall überhaupt nicht und wollte alles nach Stundenlohn abrechnen...

20.02.2018 at 08:35 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: HOAI oder Stundensatz

Nun, für die Grundleistungen "greift" die HOAI schon. Allerdings gibt es beim Bauen im Bestand auch regelmäßig besondere Leistungen, nämlich die technische Bestandsaufnahme einschließlich der geometrischen Aufnahme. Das wird häufig pauschal oder nach Aufwand abgerechnet, lässt sich aber gut von den Grundleistungen trennen.

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.02.2018 at 16:41 Uhr
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