heyne
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Rechnung ueber Kostenschaetzung
Heute bekam ich auf eine Rechnung - nachfolgend genannte Kostenschaetzung wurde zum Nachweis der erbrachten Stunden abgerechnet, als Stundensatz wurden 54,- netto zugrunde gelegt- die ich einem potentiellen Bauherrn gestellt habe, folgende Antwort.
"Ich dachte, eine Kostenschaetzung sei ein Angebot, und Angebote sind meines Wissens nach unverbindlich und kostenlos."
Hierzu gilt es, folgendes Anzumerken: Wir wurden in ein bereits schwebendes Planungsverfahren eingebunden, da der vor uns taetige Generaluebernehmer Insolvenz angemeldet hat. Dieser Generaluebernehmer hat alle Planungsleistungen als Bestandteil seiner Leistungen kostenfrei mit angeboten. Seitens des (Alt)Eigentuemers, bei genannter Aufgabe handelt es sich um den Ausbau und die Aufstockung eines bestehenden Remiesengebaeudes, wurden wir eindeutig als "neue Architekten" vorgestellt. Vom Erwerber der Immobilie wurden wir (muendlich) beauftragt, die Kosten der Realisierung nach dem Entwurf des erwaehnten Generaluebernehmers zu ermitteln. Daraufhin haben wir eine Kostenschaetzung gem. DIN 276 erarbeitet, zwischenzeitlich fanden 3 vor Ort Termine statt, um
a) das Gebaeude aufzunehmen und den Zustand der Substanz augenscheinlich zu ermitteln
b) seitens der Bauherrschaft den vorgegebenen Entwurf zu analysieren und mit den Beduerfnissen abzustimmen
c) den Standart der herzustellenden Bauleistungen zu bestimmen.
Im Verlauf dieser Gespraeche wurden jeweils "Zwischenstaende" der Kosteschaetzung vorgestellt und an o. g. Parameter angepasst, ein Exemplar genannter "Zwischenstaende" verblieb jeweils beim Bauherrn. Letztendlich ergab die Summe der erarbeiteten Kostenschaetzug einen hoeheren Wert, als von der Bauherrschaft erwartet. Aus diesem Grunde erfolgte keine Beauftragung der weiteren LPH gem. HOAI. Es wurde ein weiterer Architekt eingeschaltet, der ohne qualifizierte Kostenschaetzung die Aussage traf, fuer den von der Bauherrschaft angedachten Kostenrahmen sei die Bauaufgabe zu loesen. Dieser Architekt hat zwischezeitlich einen Bauantrag eingereicht - dieser wurde seitens der Bauaufsicht nicht genehmigt, da grundsaetzliche Vorgaben der Bauordnung Berlin nicht eingehalten wurden. Meine Frage lautet nun, wie ich mich dem Bauherrn gegenueber verhalten soll, um meine Ansprueche aus der genannten Rechnung geltend machen zu koennen?
[Edited by heyne on 04.06.2004 at 20:38 Uhr]
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Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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