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Bhn
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.02.2018
IP: Logged
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Werkerfolg vs. definiertem Leistungsende
Geschätztes Forum,
ich hoffe, hier eine Antwort zu finden, da meine bisherige Recherche erfolglos war.
Frage: Ein Planer definiert in seinem Angebot, welches in der Vertragsrangigkeit nach dem eigentlichen Vertrag sowie der Ausschreibung steht, einen Leistungszeitraum inkl. Start- und Endtermin. Über den Vertrag schuldet der Planer einen Werkerfolg, welcher jedoch zu dem im Angebot definierten Leistungsende bei gleichbleibendem Leistungssoll nicht erbracht werden konnte. Was hat bezüglich einem Vergütungsanspruch der Leistung nach dem definierten Leistungsende rechtlich Vorrang, der geschuldete Werkerfolg oder das durch den Planer definierte Leistungsende?
Vielen Dank.
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21.02.2018 at 09:17 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Werkerfolg vs. definiertem Leistungsende
Sie schreiben selbst, dass das Angebot mit den Terminen gegenüber dem Vertrag mit der Leistungsdefinition nachrangig sei. Ist das nicht bereits Ihre Antwort?
Im übrigen sind Termine Absichtserklärungen, die auf einer Vielzahl von Annahmen zur Mitwirkung Dritter beruhen. Wenn da auch nur eine nicht zutrifft...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.02.2018 at 19:22 Uhr |
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