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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar nur für Entwurfsplanung+Genehmigungsplanung?
Beitrag von Nachricht
biene13
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.02.2018
IP: Logged
icon Honorar nur für Entwurfsplanung+Genehmigungsplanung?

Hallo,
wir möchten ein Ferienhaus (60m²) in Holzrahmenbauweise bauen und haben dieses selbst geplant und Zeichnungen mit Grundrissen und Seitenansichten erstellt. Wir benötigen aber für die Baugenehmigung die Unterlagen von einem Architekt. Das Haus soll in Eigenleistung gebaut werden und die Materialkosten belaufen sich auf ca.20.000-25.000€. Welche Kosten kommen da für die Planung und Statik auf uns zu? Müssen wir alle Phasen an den Architekt bezahlen oder ist es möglich nur die Entwurfs- und Genehmigungsplanung + Statik erstellen zu lassen? Vielen Dank im Voraus.

[Edited by biene13 on 22.02.2018 at 09:23 Uhr]

22.02.2018 at 09:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar nur für Entwurfsplanung+Genehmigungsplanung?

Guten Tag,

schauen Sie doch mal in die Ggrundleistungen der Anlage 10.1 zur HOAI. Dort gibt es außer der Unterschrift sicherlich eines, was der Planer für Sie leisten soll. Zudem soll er auch die planerische Verantwortung für die von Ihnen geplanten Einzelheiten und Konzepte übernehmen. dazu gibt § 8 Ab.s 3 HOAi die Möglichkeit vor, einen zusätzlichen Koordinations- und Einarbeitungszuschlag zu vereinbaren.

Empfehlung: fragen Sie 2 oder 3 Planer an, wie die die Vergütung sehen und lassen Sich Leistung und Honorar anbieten. Wenn Sie dann mit einem einen Vertrag schließen, schrieben Sie die durch Sie bereits erbrachten Leistungen genau rein und welche der Planer noch machen soll und wie das vergütet wird, dann kann keiner später kommen und eine Vergütung für die gesamten Leistungsphasen verlangen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.03.2018 at 08:11 Uhr
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