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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : prüffähigkeit
Beitrag von Nachricht
mstroth
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.05.2004
IP: Logged
icon prüffähigkeit

hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine rechtliche frage:

ist der einwand der mangelnden prüffähigkeit bei einer architektenrechnung eigentlich parteivortrag oder ist die prüffähigkeit von amts wegen durch das gericht festzustellen ?

konkret hat ein gericht neulich - ohne dass die beklagte partei dies zuvor selbst erhob - eine klage abgewiesen, nachdem es der meinung war, die rechnung sei nicht prüffähig.

durfte das gericht selbst - ohne entsprechenden einwand der beklagten partei - so vorgehen ?

vielen dank für die antrwort, m.

15.05.2004 at 14:00 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: prüffähigkeit

Die Frage nach der Prüffähigkeit der Honorarrechnung ist eine Rechtsfrage und keine Sachverständigenfrage, d. h. der Richter muss die Prüffähigkeit feststellen.
Da eine nicht prüffähige Rechnung nicht fällig ist, ist damit auch kein Klagegrund gegeben.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

17.05.2004 at 08:30 Uhr
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mstroth
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.05.2004
IP: Logged
icon Re: prüffähigkeit

hallo herr wolz,

vielen dank für ihre antwort ! haben sie eventuell auch eine fundstelle ? habe in einschlägigen kommentaren und urteilssammlungen nachgeschaut und nichts gefunden. der bgh spricht nur immer: "...die beklagte Partei erhob den einwand der mangelnden prüffähigkeit." daher wusste ich nicht ob man es als beklagter selbst machen muss oder die gerichte von amts wegen prüfen.

würde mich über eine fundstelle sehr freuen !

vielen dank, m.

17.05.2004 at 10:31 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : prüffähigkeit
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