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kriegej
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.05.2004
IP: Logged
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Abrechnung SIGEKO
Wir sind gerade in Vertragsverhandlungen mit einem Architekten, der für die SiGEKO zusätzliche Kosten geltend machen will. Meine Frage:
Gehört SIGEKO nicht zu Bauüberwachung?
Falls nein: wie wird SIGEKO abgerechnet?
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16.05.2004 at 09:19 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung SIGEKO
Nein, das Leistungsbild des SIGEKO ist eine Extraleistung, die einer separaten Honorierung zugänglich ist. SIGEKO ist eine relativ neue Leistung, die noch nicht in der HOAI erfasst ist. Es gibt hier zwar Honorierungsvorschläge einzelner Ingenieurs- und Architektenkammern, aber keine verbindliche Regelung. Das bedeutet, dass das Honorar für den SIGEKO im Prinzip frei ausgehandelt werden kann.
Übrigens ist die Bestellung eines SIGEKO erst ab einer bestimmten Projektgröße erforderlich.
[Edited by Christian Wolz on 17.05.2004 at 08:26 Uhr]
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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17.05.2004 at 08:24 Uhr |
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