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Braumann
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 17.05.2004
IP: Logged
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Abrechnung nach HOAI
Hallo,
möchte mich gern mit einem Bauplanungsbüro selbständig machen. Habe mich bis jetzt nie intensiv mit der HOAI beschäftigen brauchen.
Wieweit bin ich bei der Abrechnung meiner Planungsleistungen an die HOAI gebunden ?
Ich kenne verschiedene Ingenieurbüros ( hier in den neuen Bundesländern ), die nicht nach HOAI abrechnen, weil sie sonst keine Aufträge bekommen würden.
Wenn ich unter dem Mindestsatz bleibe ( z.B. für ein EFH für ca. 120.000,- Euro Herstellungskosten ) 3.000,- bis 4.000,- Euro für Phase 1-4 , mache ich mich dann irgendwie strafbar ? Könnte ich von der Konkurenz verklgt werden ? Und wie ist das bei öffentlichen Ausschreibungen von Planungsaufgaben ?
Bitte um kutzfristige Antwort !
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17.05.2004 at 10:07 Uhr |
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Braumann
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 17.05.2004
IP: Logged
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Re: Abrechnung nach HOAI
Hallo,
ich bin es wieder. Warum antwortet mir keiner ? Oder ist dies so ein heikles Thema
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22.05.2004 at 15:42 Uhr |
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thluebcke
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 06.06.2004
IP: Logged
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Re: Abrechnung nach HOAI
Hallo um Dir und dem Berufsstand von Planern und Architekten nicht selbst zu schaden sollte man in jedem Fall sich an die Mindestsaetze der HOAI halten. Als Einstieg bei dem Kunden kannst Du mit 80 % dieser Saetze anfangen. Strafbar ist das in jedemfall nicht wenn es sich um nichtoeffentliche Auftraggeber handelt....
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06.06.2004 at 21:21 Uhr |
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