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Corina
Level: Sr. Member
Beiträge: 37
Registriert seit: 16.01.2016
IP: Logged
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Superdringend
Superdringend !!!
Ich möchte hier einen Satz aus dem letzten Schriftsatz des Architekten an das OLG in den Raum schreiben.
Nach wie vor hat der Architekt keine erbrachte Leistung vorgelegt und beharrt auf einem mündlichen Vertrag.
"Die Vergütung eines Architekten richtet sich weder nach den nachgewiesenen "Vor-Ort-Terminen" noch nach der tatsächlich erbrachten Leistung.
Vergütet wird vielmehr der "beauftragte Leistungsumfang" (siehe in soweit §7 Abs.1 und Abs.5 HOAI 2013).
Das würde ja heißen, er muss nur behaupten einen mündlichen Vertrag zu haben, muss dann nichts tun und kassiert dafür 10 000€.
Dann würden ja keine Häuser mehr gebaut werden, weil kein Architekt mehr arbeiten müsste. Ist das so? Blöde Frage eigendlich, denn wir denken, dass das nicht sein kann. Wohl gemerkt wir streiten seit 2,5 Jahren um nichts, in der 1. Instanz haben wir gewonnen.
Gibt es eigendlich eine Rechtsschutzversicherung für Architekten? Und wenn ja, wie lange schauen die sich denn so eine Farce an?
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04.03.2018 at 09:18 Uhr |
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