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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Prüfung der erstellen Aussparungen im Projekt
Beitrag von Nachricht
Planer22
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 09.03.2018
IP: Logged
icon Prüfung der erstellen Aussparungen im Projekt

Hallo zusammen, folgender Sachstand:
das TGA-Planungsbüro hat die Aussparungspläne gemäß Leistungsphase 5 erbracht. Der Architekt den Rohbau ausgeschrieben. Im Zuge der Lph.8 wird jetzt festgestellt, dass Aussparungen seitens des Rohbauers nicht erbracht wurden. Die Aussparungen waren in den TGA-Aussparungsplänen enthalten. Der Architekt macht die Bauleitung des Planers für die fehlenden Aussparungen verantwortlich; er hätte diese im Zuge der TGA-Bauleitung prüfen müssen (….obwohl der TGA-Bauleiter doch erst mit Aufnahme der TGA-Gewerke vor Ort ist…).
Der Bauleiter des TGA-Büros soll für die Überwachung der Erstellung der Aussparungen verantwortlich sein.
Die Rohbauleistungen sind Bestand der anrechenbaren Kosten der KG 300. Aus der KG 300 wird das Honorar des Architekten ermittelt; somit doch auch seinen Anteil für seine Bauleitung.
Frage 1: Ist der TGA-Bauleiter für die Überwachung der Durchführung der Aussparungen verantwortlich?
Frage 2: Hat der Architekt die TGA-Aussparungen, die nicht in die Schalpläne des Tragwerkplaners überführt sind, in seine Architekten-Werkpläne zu überführen, damit es auf der Baustelle später nicht „verschiedene“ Aussparungspläne gibt, sondern nur Einen?
Danke für eine Info

09.03.2018 at 16:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Prüfung der erstellen Aussparungen im Projekt

Zur Lph. 5 des Gebäudeplaners gehört

5b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen ... im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen ...

5c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen


Beim Tragwerksplaner beinhaltet Lph. 5:

5b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners


Beim Planer der Technischen Ausrüstung gibt es in Lph. 5 die Grundleistung

5c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

---

Die HOAI sieht also vor:

a) der Gebäudeplaner fertigt vorläufige Ausführungspläne und gibt diese u.a. an die Fachplaner der Technischen Ausrüstung

b) Die Fachplaner TA fertigen ihre Schlitz- und Durchbruchspläne und übergeben diese dem Gebäudeplaner

c) Der Gebäudeplaner integriert diese Aussparungen in seine Gebäudepläne

d) Der Tragwerksplaner erstellt, soweit er dies in Auftrag hat und Massivbau zutrifft, für die fertig gestellten Ausführungspläne zusätzlich Pläne mit den Darstellungen und Angaben für die Betonschalung, die aus der Gebäudeplanung alleine nicht ersichtlich sind

e) Best practice ist natürlich, dass die Planer die Kollegen gegenseitig über die erstellten Pläne informieren, indem sie diese zur Verfügung stellen (dann könnte der TA-Planer auch noch mal drüberschauen, ob alle S+D richtig übernommen wurden).


Daraus ergibt sich in Ihrem Fall:

Wenn alle 3 Planer die Grundleistungen nach Lph. 5 in Auftrag haben, müssten die Gebäudepläne die Schlitze und Durchbrüche beinhalten (und der Gebäudeplaner die zugrunde liegenden TA-Pläne per Verweis mit Index und Datum benannt haben), so dass der Tragwerksplaner die Aussparungen richtig beachtet und die ausführenden Firmen auch.

Tragwerksplaner und Gebäudeplaner müssen also übereinstimmende Aussparungen in ihren Plänen darstellen, wobei die Hauptpflicht zunächst beim Gebäudeplaner liegt, die Aussparungen der TA-Gewerke zu übernehmen.

Womit begründet denn der Architekt die Tatsache, dass die Schlitze und Durchbrüche nicht in seine Pläne übernommen, dem Rohbauer zur Verfügung gestellt und vom Objektüberwacher überwacht wurden?

---

Eine Überprüfung der gebauten Aussparungen hat der vorzunehmen, in dessen Bauüberwachungsbereich die dafür zuständige ausführende Firma arbeitet, hier also der Objektüberwacher der Gebäudeplanung.

Ein anderer Fall wäre, dass die TA-Ausführenden ihre Leitungen unter Putz legen und dafür Schlitze ins Mauerwerk stemmen müssen. Diese müssen dann in den Ausführungsplänen TA enthalten sein, werden vom TA-Ausführenden erbracht und unterliegen natürlich der Objektüberwachung TA.

Eine Überprüfung der von vornherein im Rohbau vorzunehmenden Aussparungen durch den TA-Planer ergibt sich aus dem Grundleistungen der HOAI für diesen nicht. Oder wo steht, dass man als TA-Objektüberwacher den Rohbau (der nicht Gegenstand der eigenen Planung ist) oder die Tätigkeit des Bauüberwachers Gebäudeplanung überwachen soll?

Ein Überprüfen der Aussparungen erfolgt auf TA-Seite i.d.R. nur noch durch den Ausführenden der TA ("Alle Maße sind am Bau zu prüfen"), der sich im Fall von Abweichungen an seinen Überwacher wendet, um das ganze im Planungsteam zu thematisieren.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.03.2018 at 10:26 Uhr
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