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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Prüfung der erstellen Aussparungen im Projekt
Zur Lph. 5 des Gebäudeplaners gehört
5b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen ... im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen ...
5c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
Beim Tragwerksplaner beinhaltet Lph. 5:
5b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners
Beim Planer der Technischen Ausrüstung gibt es in Lph. 5 die Grundleistung
5c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
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Die HOAI sieht also vor:
a) der Gebäudeplaner fertigt vorläufige Ausführungspläne und gibt diese u.a. an die Fachplaner der Technischen Ausrüstung
b) Die Fachplaner TA fertigen ihre Schlitz- und Durchbruchspläne und übergeben diese dem Gebäudeplaner
c) Der Gebäudeplaner integriert diese Aussparungen in seine Gebäudepläne
d) Der Tragwerksplaner erstellt, soweit er dies in Auftrag hat und Massivbau zutrifft, für die fertig gestellten Ausführungspläne zusätzlich Pläne mit den Darstellungen und Angaben für die Betonschalung, die aus der Gebäudeplanung alleine nicht ersichtlich sind
e) Best practice ist natürlich, dass die Planer die Kollegen gegenseitig über die erstellten Pläne informieren, indem sie diese zur Verfügung stellen (dann könnte der TA-Planer auch noch mal drüberschauen, ob alle S+D richtig übernommen wurden).
Daraus ergibt sich in Ihrem Fall:
Wenn alle 3 Planer die Grundleistungen nach Lph. 5 in Auftrag haben, müssten die Gebäudepläne die Schlitze und Durchbrüche beinhalten (und der Gebäudeplaner die zugrunde liegenden TA-Pläne per Verweis mit Index und Datum benannt haben), so dass der Tragwerksplaner die Aussparungen richtig beachtet und die ausführenden Firmen auch.
Tragwerksplaner und Gebäudeplaner müssen also übereinstimmende Aussparungen in ihren Plänen darstellen, wobei die Hauptpflicht zunächst beim Gebäudeplaner liegt, die Aussparungen der TA-Gewerke zu übernehmen.
Womit begründet denn der Architekt die Tatsache, dass die Schlitze und Durchbrüche nicht in seine Pläne übernommen, dem Rohbauer zur Verfügung gestellt und vom Objektüberwacher überwacht wurden?
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Eine Überprüfung der gebauten Aussparungen hat der vorzunehmen, in dessen Bauüberwachungsbereich die dafür zuständige ausführende Firma arbeitet, hier also der Objektüberwacher der Gebäudeplanung.
Ein anderer Fall wäre, dass die TA-Ausführenden ihre Leitungen unter Putz legen und dafür Schlitze ins Mauerwerk stemmen müssen. Diese müssen dann in den Ausführungsplänen TA enthalten sein, werden vom TA-Ausführenden erbracht und unterliegen natürlich der Objektüberwachung TA.
Eine Überprüfung der von vornherein im Rohbau vorzunehmenden Aussparungen durch den TA-Planer ergibt sich aus dem Grundleistungen der HOAI für diesen nicht. Oder wo steht, dass man als TA-Objektüberwacher den Rohbau (der nicht Gegenstand der eigenen Planung ist) oder die Tätigkeit des Bauüberwachers Gebäudeplanung überwachen soll?
Ein Überprüfen der Aussparungen erfolgt auf TA-Seite i.d.R. nur noch durch den Ausführenden der TA ("Alle Maße sind am Bau zu prüfen"), der sich im Fall von Abweichungen an seinen Überwacher wendet, um das ganze im Planungsteam zu thematisieren.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.03.2018 at 10:26 Uhr |
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