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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nachverhandelter Preisnachlaß und anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
thomastaeubert@gmx.de
Level: Gast
IP: Logged
icon Nachverhandelter Preisnachlaß und anrechenbare Kosten

Wie wirkt sich ein nachverhandelter Preisnachlass
auf die anrechenbaren Kosten aus?

15.02.2002 at 16:06 Uhr
Antwort mit Zitat
Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
icon Nachverhandlung (Preisnachlaß) und anrechenbare Kosten

Ich gehe davon aus, daß die Fragestellung auf die
Kostenfeststellung nach DIN 276 im Rahmen von
§ 10 Abs. 2 Nr. 3 HOAI abstellt. In DIN 276 Teil 3
unter Ziffer 4 ist die Kostenfeststellung wie folgt definiert:

"Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der
tatsächlich entstandenen Kosten und ist Voraussetzung
für Vergleiche und Dokumentationen.

Grundlagen der Kostenfeststellung sind:

a. Nachweise, z.B. geprüfte Schlußrechnungen, Kostenbelege,
Eigenleistungen;
b. ...;
c. ..."

Die DIN276 stellt also auf die "tatsächlich
entstanden Kosten" und die vom Architekten
"geprüfte Schlußrechnung" ab.

Hieraus ergibt sich meines Erachtens, daß zwar
beispielsweise Rabatte, die von vornerhein feststehen
und vom Architekten im Rahmen der Rechnugnsprüfung
berücksichtigt werden müssen, nicht zu den anrechenbaren
Kosten zählen und demgemäß unberücksichtigt bleiben.
Etwas anderes gilt jedoch für nach der Rechnungsprüfung
des Architekten verhandelte weitere Preisnachlässe.
Diese dürften sich meines Erachtens - ebenso wie beispielsweise
Minderungen oder Vertragsstrafenansprüche - nicht
(negativ) auf die anrechenbaren Kosten auswirken, so daß
diese "nachträglichen Nachlässe" nicht von den anrechenbaren Kosten
in Abzug zu bringen sind.

15.02.2002 at 16:07 Uhr
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