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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
gast1
Level: Gast
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

unser Architekt berechnet uns Kosten für diverse Leistungen, an denen er m.E. gar nicht beteiligt war. So wurden z.B. die Hauseingangstür und das Garagentor direkt durch uns beauftragt und nun "schätzt" der Architekt deren Kosten und berechnet LpH 1-6.
So wurden auch Heizungs- und Sanitärarbeiten, sowie Elektroarbeiten direkt von uns beauftragt. Es fand lediglich ein Standardentwurf für mögliche Anordnung der Schalter und Steckdosen statt, der nicht im entferntesten mit der direkt mit dem Elektriker geplanten Ausführung übereinstimmt. Bei Gewerken, von denen der Architekt keinen Kostenvoranschlag bzw. keine Rechnung gesehen hat, schätzt er diese nun einfach. Ist das alles rechtens?

Herzlichen Dank für die Antworten im voraus.

MfG Gast1

17.05.2004 at 12:06 Uhr
Antwort mit Zitat
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten

Den Leistungsphasen 1-4 ist die Kostenberechnung zu Grunde zu legen, den Leistungsphasen 5-7 der Kostenanschlag. Diese sind vom Architekten zu erstellen. In der Kostenberechnung ermittelt der Architekt die Kosten des Bauwerks an Hand von Erfahrungswerten. Im Kostenanschlag stellt er die voraussichtlichen Herstellungskosten auf der Grundlage von Angeboten zusammen. Die tatsächlichen Kosten sind nur für die Kostenfeststellung und die Honorarberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 relevant. Eigenleistung und Gewerke, für die keine Angebote vorliegen, darf der Architekt mit ortsüblichen Preisen ansetzen.

Auch die Kosten für Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation fließen in das Architektenhonorar ein, auch wenn der Architekt diese nicht fachlich plant oder überwacht. Zu diesem Thena hatten wir in letzter Zeit schon ein paar Postings, schauen Sie doch da mal nach...

Geregelt ist das Ganze im § 10 der HOAI, nachzulesen auf dieser Seite [siehe oben, "HOAI 2002"]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

17.05.2004 at 14:22 Uhr
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