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Tappi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.05.2004
IP: Logged
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Abrechnung
Hallo,
ich ändere meine Frage ab weil mein Architekt mir teilweise entgegegegekommen ist.
Die Genehmigungsfähigkeit ist doch nach meinem Wissen vom Architekten zu prüfen,oder?
Der erste Bauantrag mußte abgeändert werden weil er nicht genehmigt wurde,wofür die Zeichnungen teilweise noch einmal neu angefertigt werden mußten.Jetzt möchte mein Architekt schauen wieviel Stunden er dafür gebraucht hat und ist wohl der Meinung das ich das bezahlen soll.
Gehört die Statik mit zur Genehmigungsplanung? Oder ist es richtig das sie extra bezahlt werden muß?
Bedanke mich schon mal im Voraus für die Antwort!
[Edited by Tappi on 18.05.2004 at 19:18 Uhr]
[Edited by Tappi on 18.05.2004 at 19:31 Uhr]
[Edited by Tappi on 21.05.2004 at 13:47 Uhr]
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18.05.2004 at 19:11 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung
1. Der Architekt schuldet die "dauerhaft genehmigungsfähige Planung", eine Vergütung der Änderungen ist also nicht drin!
2. Die Statik kann Bestandteil der Bauantragsunterlagen sein, ist aber auf jeden Fall separat zu vergüten [Planung des Architekten = Teil II HOAI, "Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten"; Statik = Teil VIII HOAI, "Leistungen bei der Tragwerksplanung"].
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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22.05.2004 at 14:23 Uhr |
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