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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude
Beitrag von Nachricht
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude

Wir wurden mündlich beauftragt, für ein Gebäude (lt. Architekten Baukosten 3,5 Mio) eine "Auffüllung" zu planen. Hierzu sollen wir zeitnah einen Ingenieurvertrag vorlegen.
Sachverhalt:
Das Gebäude soll auf einem Grundstück mit ca 8% Gefälle auf mehreren Ebenen errichet werden. Hierzu sollen von unserem Büro die notwendigen Grund- und Erdbaumaßnahmen geplant werden. Wir ziehen hierzu auf Stundenbasis einen Baugrundgutachter hinzu.
Der Baugrund gestaltet sich lt. Baugrunderkundung als "schwierig", es sind Drainagen und Bodenverbesserungen zu planen. Im Zuge der Auffüllung (bis zu 4,5 m ab Urgelände) müssen die Arbeiten ständig überwacht werden und laufend Kontrollprüfungen durchgeführt werden.
Nach Fertigstellung der "Schüttung" soll mittels Setzungspegel monatlich die Setzung überwacht werden.
Der Baugrundgutacher soll als Projektant arbeiten.

Nach welchem Leistungsbild ist eine solche Planung einzuordnen?
Welcher Honorarzone ist das von mir beschriebene zuzuordnen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen im Voraus und frohe Ostern!

29.03.2018 at 06:37 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude

Niemand eine Idee?

07.04.2018 at 05:53 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude

Guten Tag,

die beschriebene Aufgabe weist Leistungen auf, die man den Grundleistungen von Gebäuden (Baugrube), den Grundleistungen von Freianlagen (Auffüllungen ausserhalb des Gebäudes) und verschiedenen Leistungen der Geotechnik zuordnen kann, wobei letztere einen nicht unerheblichen Teil des Gesamtpaketes ausmachen können.

Man kann hier analog zu isolierten Leistungen bei der Geländefreimachung (Gebäuderückbau und Entsorgung von Auffüllungen und belasteten Böden samt der ganzen Analytik usw.) evtl. von einer preisrechtlich nicht geregelten Gesantleistung ausgehen.

Auf jeden Fall kann man aber die Leistungen so gliedern und abrechnen, dass das Mindesthonorar für z. B. die Erdbauleistungen als Gebäude- oder Freianlagenhonorar nicht unterschrittten wird, dann dürfte die Berechnungsmethode und die vertragliche Vereinbarung insgesamt honorartechnisch wohl nicht zu beanstanden sein.

Kommt man dabei zu ausschliesslich anderen Honorarberechnungsparametern als es bei HOAI-Grundleistungen der Fall ist, erübrigt sich die Frage nach einer Honorarzone. Ermittelt man ein gemischtes Honorar mit HOAI-Grundleistungen, so wählt man dafür entweder analoge Objekte aus der Objektliste oder -besser- ermittelt die Honorarzone mit den jeweiligen Punktebewertungsverfahren der HOAI.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.04.2018 at 15:14 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude

Herzlichen Dank für ihre Einschätzung!

07.04.2018 at 19:14 Uhr
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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Einordnung nach HOAI: Erdbaumaßnahme für Gebäude
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