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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bewertung LPH Tragwerksplaner
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Mitglied
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Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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icon Bewertung LPH Tragwerksplaner

Ein Tragwerksplaner hat entsprechend § 51 Abs. 2 Nr. 1 HOAI im Stahlbetonbau keine Schalpläne zu erbringen. Daraus folgt Bewertung LPH 5 mit 30 statt 40 %.

Muss man dann nochmals gemäß § 8 Abs. 2 z.B. i.V.m. Tabelle Simmendinger für die Grundleistung Schalpläne 10 % abziehen (also nur noch 20%) oder bleibt es bei den 30 %, was für mich logischer wäre?

27.04.2018 at 12:14 Uhr
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fdoell
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Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner

Bitte einfach den Text lesen! Nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 gibt es für Lph. 5 40%. Nach § 51 Abs. 2 Nr. 1 gibt es für Lph. 5 im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden, nur 30%.

Wenn die Schalpläne bei 30 % Bewertung schon nicht mehr enthalten sind, kann man sie auch nicht noch einmal abziehen!



[Edited by fdoell on 30.04.2018 at 23:37 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.04.2018 at 09:11 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner

Sie haben natürlich Recht. Hätte ich auch selbst darauf kommen können. Vielen Dank.

02.05.2018 at 05:59 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner

Gehe ich dann Recht in der Annahme, dass wenn entsprechend § 51 Abs. 2 Nr. 2 im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 30 statt 40 % anzusetzen sind, auch nicht nochmals gemäß § 8 Abs. 2 z.B. i.V.m. Tabelle Simmendinger für die nicht zu erbringende Grundleistung Schalpläne 10 % abzuziehen sind?

03.05.2018 at 08:22 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner

Nein, nicht ganz.

Auch beim Holzbau der Hz I oder II kann es im geringen Umfang Schalpläne geben, z.B. bei Fundamenten oder auch Decken bzw. Wänden aus Stahlbeton, sofern diese aus Brand- oder Schallschutzgründen o.ä. zum Einsatz kommen.

Ein Problem der schon länger (nämlich in analoger Form bereits für die Grundleistungen der HOAI 1996/2002 bzw. 2009) bekannten und deshalb häufiger zitierten Teilleistungstabellen von SIEMON, SIMMNDINGER usw. ist, dass sie nur für den Regelfall des § 51 Abs. 1 gelten.

Ein Differenzierung verschiedener Konstellationen der Tragwerksplanung wird m.W. nur in den Teilleistungstabellen nach DOELL vorgenommen. Diese sind in der 2. Auflage des [url=https://shop.wolterskluwer.de/recht/bau-und-architektenrecht/architekten-und-ingenieurrecht/25159000-hoai.html]HOAI-Taschenkommentars des Werner-Verlags, herausgegeben von den Betreibern dieser Webseite, Klaus Heinlein und Matthias Hilka[/url] abgedruckt.

In den Teilleistungstabellen nach DOELL werden die typischerweise vorkommenden Grundleistungen und ihre Bewertungen für folgende Sonderfälle der Tragwerksplanung unterschieden:

Leistungsphase 5
- Regelfall nach § 51 Abs. 1, alle Grundleistungen, bewertet mit 40% des Grundhonorars
- Sonderfall nach § 51 Abs. 2 Nr. 1, keine Schalpläne beauftragt, bewertet mit 30%
- Sonderfall nach § 51 Abs. 2 Nr. 2, Holzbau der Hz I oder II, bewertet mit 30%
- Sonderfall nach § 51 Abs. 3, nur Schalpläne beauftragt, bewertet mit 20%

Leistungsphase 6
- Fall A: im Ingenieurholzbau
- Fall B: außerhalb des Ingenieurholzbaus

Im Sonderfall des § 51 Abs. 2 Nr. 2, Holzbau der Hz i und II, wird das Anfertigen der Schalpläne im Regelfall mit 2 bis 4 % des Grundhonorars (von insgesamt 30 % des Grundhonorars für die gesamte Leistungsphase 5) bewertet. Wird die Grundleistung 5b), das Anfertigen der Schalpläne, gemäß diesem Sonderfall also nicht beauftragt, sind hierfür also im Allgemeinen Abzüge gerechtfertigt, welche die übrigen Grundleistungen der Lph. 5 noch mit ca. 26 bis 28 % des Grundhonorars bewerten.

Die von-bis-Angaben der Teilleistungstabellen nach DOELL stellen übliche / häufige Spannen der Aufwandsverteilung dar, wobei im Einzelfall auch davon abweichende (höhere oder niedrigere) Bewertungen zutreffend sein können.

Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2936&page=0#11846

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.05.2018 at 06:24 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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icon Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner

Vielen Dank. Jetzt habe ich alle Sonderfälle verstanden.

04.05.2018 at 10:33 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Bewertung LPH Tragwerksplaner
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