fdoell
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Re: Bewertung LPH Tragwerksplaner
Nein, nicht ganz.
Auch beim Holzbau der Hz I oder II kann es im geringen Umfang Schalpläne geben, z.B. bei Fundamenten oder auch Decken bzw. Wänden aus Stahlbeton, sofern diese aus Brand- oder Schallschutzgründen o.ä. zum Einsatz kommen.
Ein Problem der schon länger (nämlich in analoger Form bereits für die Grundleistungen der HOAI 1996/2002 bzw. 2009) bekannten und deshalb häufiger zitierten Teilleistungstabellen von SIEMON, SIMMNDINGER usw. ist, dass sie nur für den Regelfall des § 51 Abs. 1 gelten.
Ein Differenzierung verschiedener Konstellationen der Tragwerksplanung wird m.W. nur in den Teilleistungstabellen nach DOELL vorgenommen. Diese sind in der 2. Auflage des [url=https://shop.wolterskluwer.de/recht/bau-und-architektenrecht/architekten-und-ingenieurrecht/25159000-hoai.html]HOAI-Taschenkommentars des Werner-Verlags, herausgegeben von den Betreibern dieser Webseite, Klaus Heinlein und Matthias Hilka[/url] abgedruckt.
In den Teilleistungstabellen nach DOELL werden die typischerweise vorkommenden Grundleistungen und ihre Bewertungen für folgende Sonderfälle der Tragwerksplanung unterschieden:
Leistungsphase 5
- Regelfall nach § 51 Abs. 1, alle Grundleistungen, bewertet mit 40% des Grundhonorars
- Sonderfall nach § 51 Abs. 2 Nr. 1, keine Schalpläne beauftragt, bewertet mit 30%
- Sonderfall nach § 51 Abs. 2 Nr. 2, Holzbau der Hz I oder II, bewertet mit 30%
- Sonderfall nach § 51 Abs. 3, nur Schalpläne beauftragt, bewertet mit 20%
Leistungsphase 6
- Fall A: im Ingenieurholzbau
- Fall B: außerhalb des Ingenieurholzbaus
Im Sonderfall des § 51 Abs. 2 Nr. 2, Holzbau der Hz i und II, wird das Anfertigen der Schalpläne im Regelfall mit 2 bis 4 % des Grundhonorars (von insgesamt 30 % des Grundhonorars für die gesamte Leistungsphase 5) bewertet. Wird die Grundleistung 5b), das Anfertigen der Schalpläne, gemäß diesem Sonderfall also nicht beauftragt, sind hierfür also im Allgemeinen Abzüge gerechtfertigt, welche die übrigen Grundleistungen der Lph. 5 noch mit ca. 26 bis 28 % des Grundhonorars bewerten.
Die von-bis-Angaben der Teilleistungstabellen nach DOELL stellen übliche / häufige Spannen der Aufwandsverteilung dar, wobei im Einzelfall auch davon abweichende (höhere oder niedrigere) Bewertungen zutreffend sein können.
Siehe auch http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=2936&page=0#11846
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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