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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung Anbau
Beitrag von Nachricht
Norden23570
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.06.2018
IP: Logged
icon Rechnung Anbau

Moin in die Runde,
ich habe da mal eine Frage.
Wir haben vor fast 10 Jahren einen Anbau gemacht, ein befreundeter Architekt hat für uns die Entwürfe und den Behörden Kram gemacht mehr nicht.
Statik,Einmessen und Ausführung haben alles wir gemacht die gesamten Kosten für den Anbau sind ca. 100.000 Euro gewesen.
Heute bekamen wir mitgeteilt das er für seine Arbeiten von damals 8000,00 Euro haben möchte! Ist das realistisch ❓

06.06.2018 at 20:30 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnung Anbau

Das ist wie bei Radio Eriwan: es kommt darauf an.

Die HOAI ist eine Preisverordnung, die bis auf die Tabellenwerte keine Eurozahlen benennt, sondern Rechenregeln.

Deshalb müssten Sie hier die Rechenregeln vortragen, mit denen der Planer seine Forderung untermauert. Das wären:

- Angabe der zutreffenden HOAI-Fassung
- betroffene/s Leistungsbild/er
- erbrachte Teilleistungen und Nachweis deren Erbringung
- anrechenbare Kosten und deren Grundlagen (Kostenberechnung, ggf. Kostenanschlag oder Kostenfeststellung)
- Herleitung/Begründung einer Honorarzone
- Ausrechnung des Honorars
- falls Nebenkosten beansprucht werden: Einzelnachweis der angefallenen Kosten

Ohne diese Angaben ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig. Anders ausgedrückt: eine prüffähige Rechnung (und nur eine solche kann auch fällig werden und muss - wenn sie inhaltlich richtig ist - i.d.R. auch bezahlt werden) muss diese Angaben enthalten. Ohne diese Angaben können Sie die Rechnung zurückgeben, weil sie nicht prüffähig ist. Das muss nach der bis Ende 2017 geltenden Rechtsprechung innerhalb von 2 Monaten erfolgt sein und die Rüge der Nichtprüffähigkeit muss auch Angaben enthalten, was Ihnen alles fehlt, um die Rechnung prüfen zu können..

Mit den og. Angaben können sie hier den Rechnungsinhalt gerne noch einmal posten. So, wie die Frage jetzt gestellt ist, lässt sie sich nicht beantworten (sie wäre nämlich vergleichbar mit "ist 8.000 € für einen Gebrauchtwagen viel oder wenig?").

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.06.2018 at 21:34 Uhr
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Norden23570
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.06.2018
IP: Logged
icon Re: Rechnung Anbau

Vielen Dank für die Information.
Heute habe ich mir erlaubt zu fragen wie er auf die Summe gekommen ist,Er meinte: 76 Stunden mal 85.00. € plus 5% Nebenkosten!
Hmm,für einen Entwurf und Baugenehmigung.
Ist das realistisch?

[Edited by Norden23570 on 07.06.2018 at 20:05 Uhr]

07.06.2018 at 20:01 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Rechnung Anbau

quote:
Norden23570 wrote:
Vielen Dank für die Information.
Heute habe ich mir erlaubt zu fragen wie er auf die Summe gekommen ist,Er meinte: 76 Stunden mal 85.00. € plus 5% Nebenkosten!
Hmm,für einen Entwurf und Baugenehmigung.
Ist das realistisch?

[Edited by Norden23570 on 07.06.2018 at 20:05 Uhr]


Es kommt drauf an.

Generell weiß ich aber aus eigener Erfahrung, dass 60-80 Stunden gleich rum sind, schreibt man seine Stunden, die man tatsächlich investiert hat, realistisch auf.

Ob ich von einem "Freund" aber 85 Euro/h nehmen würde, steht auf einem anderen Blatt. Mit Freunden, so meine ich, macht man keine Geschäfte.
08.06.2018 at 05:59 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnung Anbau

@ Norden23570 :

Die Berechnung ist nicht HOAI-konform.

Vor 10 Jahren galt die HOAI 1996/2002 (ist hier auf dem Web einzusehen).

Es gelten § 4 Abs. 1 und 4. Danach kann der Planer für erbrachte Grundleistungen nur das Mindesthonorar abrechnen und Nebenkosten nach § 7 Abs. 3 im Einzelnachweis.

Die einzelnen erbrachten Grundleistungen sind zu belegen; wurden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase erbracht, waren sie wohl nicht notwendig und damit ggf. auch nicht beauftragt. Für diesen Fall darf nach § 5 Abs. 2 nur ein Honorar für die beauftragten Teile der Grundleistungen berechnet werden.

Die HOAI ist ihrem Wesen nach aufwandsunabhängig: der Anfänger, der lange braucht und der erfahrene Profi, der es in kurzer Zeit schafft, sollen beide dasselbe Geld bekommen.

Eine Abrechnung nach Stunden liegt i.d.R. entweder über oder unter dem nach HOAI zu berechnenden Mindestsatz und ist deshalb praktisch fast immer "falsch".

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

08.06.2018 at 13:30 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Rechnung Anbau
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