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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar ohne Kostenberechnung
Beitrag von Nachricht
Körnung
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.06.2018
IP: Logged
icon Honorar ohne Kostenberechnung

Hallo,
ich habe in einem neuen Architekturbüro die Aufgabe einen Altvertrag auf NT-Potential zu überprüfen, da tief in den roten Zahlen.
Dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Der AG nannte im Vorfeld der Maßnahme öffentlich (Zeitungen) die zu erwartenden Baukosten. Da unsere anschließende Kostenschätzung wesentlich höher als die von ihm öffentlich genannten Kosten ausfiel, diktierte uns der AG die in der Kostenschätzung anzusetzenden Kosten. Diese wurden auch im Bauantrag eingesetzt.
Eine Kostenberechnung gab es nie, weil der AG nie mit höheren Zahlen konfrontiert werden wollte. Die realistische Kostenschätzung hat er nicht akzeptiert. Naiver Weise hat man das damals nicht ordnungsgemäß dokumentiert und immer "im Sinne der Kundenzufriedenheit" agiert – bloß stillhalten…
Nun zu meinem Problem:
Kostenberechnung wurde nie vom AG gefordert und deshalb auch nicht erstellt. Bis dato ist deshalb die Honorargrundlage die (viel zu niedrige) Kostenschätzung. Das Projekt ist aktuell in der Ausführung und natürlich wird absehbar, dass die indoktrinierte Kostenschätzung viel zu niedrig war.
Seht ihr eine Möglichkeit, die Kostenberechnung "im Nachgang" zur LPh3 zu erstellen und damit ein angemessene Honorierung zu erreichen?
Herzliche Grüße und schon jetzt Danke für die Rückmeldungen.

[Edited by Körnung on 08.06.2018 at 10:08 Uhr]

08.06.2018 at 10:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar ohne Kostenberechnung

Dass die Kostenberechnung (KB) vom Kunden nicht gefordert wurde, kann man leicht überprüfen: steht im Vertrag die Lph. 3 komplett? Dann war die KB von vornherein beauftragt und musste nicht separat abgefordert werden.

Nach der Rechtsprechung gilt die Kostenermittlung als maßgeblich, die zu dem Zeitpunkt dem AG bekannt war, wenn diese normalerweise zu erwarten ist. Bei einer KB also am Ende der Lph. 3.

Wenn der AG keine KB wollte, gilt nach HOAI die Kostenschätzung. Können Sie nachweisen, in welcher Höhe die von Ihnen wann nachweisbar dem AG zuging? Wenn dann noch die anderen "Zugeständnisse" dokumentiert sind, sollte einer Abrechnung auf dieser Basis nichts entgegenstehen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

08.06.2018 at 13:40 Uhr
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Körnung
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.06.2018
IP: Logged
icon Re: Honorar ohne Kostenberechnung

Hallo Herr Doell,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das war aber eine, die ich zwar nicht hören wollte, aber befürchtet habe.
Dem AG ging nachweislich nur die von ihm diktierte (viel zu niedrige) Kostenschätzung zu. Und das zum Zeitpunkt, wo er die Kostenberechnung erwarten kann, also der LPh3. Das heißt, wir müssen auf Basis der zu niedrigen Kostenschätzung abrechnen.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße,
Stefan Binder

08.06.2018 at 15:05 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar ohne Kostenberechnung
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