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Hundefreund
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.05.2018
IP: Logged
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Zu- und Abschläge
Ich versuche eine Honorarrechnung mit Abschlägen zu erstellen.
Vereinbart mit dem Bauherren ist ein prozentualer Abschlag auf LP 1-8, geltend für die Grundleistungen, den Umbauzuschlag und die vereinbarten Nebenkosten.
Im Honorarprogramm kann ich Zu- und Abschläge prozentual, mengenbezogen oder pauschal definieren. Prozentual (wie vereinbart) ist dies auf die Grundleistungen (plus weitere Varianten, u. a. Besondere Leistungen) möglich - aber nicht auf den Umbauzuschlag und Nebenkosten.
Sind Zu- und Abschläge daher nur auf Grundleistungen möglich?
Ich freue mich auf Antworten!
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13.06.2018 at 14:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Zu- und Abschläge
Welchen Honorar-Rechner meinen sie denn? Den HOAI-Rechner links oder einen anderen?
Der Rechner erlaubt die Eingabe von Zuschlägen für Umbauten und Modernisierungen, die auf das Grundhonorar aufgeschlagen werden. Nebenkosten werden dann nochmals prozentual von der Nettovergütung berechnet.
Wenn also z.B. Ihr Grundhonorar 10.000 € beträgt und Sie darauf einen Abschlag von 6% gewähren, gleichzeitig ein Umbauzuschlag von 20% vereinbart ist und auf das Ganze 4% Nebenkosten kommen., rechnet sich das wie folgt:
10.000 * 0,94 * 1,2 * 1,04 = 11.731,20 €.
In dem Beispiel können Sie auch gleich den Abschlag und den Umbauzuschlag zusammenfassen und einen geringeren Umbauzuschlag von 1,2*0,94 = 1,128 oder 12,8 % vereinbaren, das ist rechnerisch dasselbe wie ein Abschlag von 6% und ein Umbauzuschlag von 20%.
10.000 * 1,128 * 1,04 = 11.731,20 €.
Geht ja rechnerisch auch nicht anders: Zu- und Abschläge sind EIN Faktor; bei mehreren Faktoren ist die Reihenfolge oder das vorige Zusammenfassen egal, es kommt immer das selbe heraus. Schulmathematik.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.06.2018 at 15:44 Uhr |
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Hundefreund
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 14.05.2018
IP: Logged
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Re: Zu- und Abschläge
Besten Dank für die ausführliche Antwort.
Es ging mir aber vorrangig darum, ob sich Zu- und Abschläge nur auf die Grundleistungen beziehen, dies ist also nicht der Fall.
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13.06.2018 at 16:25 Uhr |
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