Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar Aussenanlagen, Honorarberechnung unterhalb Tafelwerte
Beitrag von Nachricht
Rainer
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 16.07.2010
IP: Logged
icon Honorar Aussenanlagen, Honorarberechnung unterhalb Tafelwerte

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Architekt plant Aussenanlagen und zwar einen Parkplatz mit Grünanlagen, die anrechenbaren Kosten sind: KG 500 Aussenanlagen ca. 32 T€, KG 550 Verkehrsanlagen ca. 16 T€, Freianlagen unter 20 T€ netto.
Das Honorar ist gemäß HOAI §7 Nr.2 frei verhandelbar, weil sowohl für die Verkehrsanlagen als auch für die Freianlagen unterhalb der Tafelwerte.
Muß nach Stunden gegen genauen Nachweis abgerechnet werden, wenn mit dem Bauherrn keine Einigung erzielt werden kann, oder nach Pauschale nach Gefühl? Dürfen die Stunden auch ortsüblich, d. h. ca. 100,- € abgerechnet werden, wenn für andere Leistungen für den Bauherren bereits ein geringerer Stundensatz vereinbart wurde?
Besten Dank für eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Rainer

20.06.2018 at 09:28 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar Aussenanlagen, Honorarberechnung unterhalb Tafelwerte

Ich vereinbare bei aK unter den Tabellenmindestwerten meist die Honorierung nach den Tabellenmindestwerten, da der Planungsaufwand dann nicht mehr nennenswert sinkt. Auch falls das bei Vertragsabschluss nur "droht", nehme ich eine entsprechende Regelung bereits in den Vertrag auf.

Aber generell gilt die HOAI bei aK außerhalb der Tabellenwerte überhaupt nicht. Wenn gar keine andere Regelung getroffen wurde und auch keine Einigung über eine Vergütung zustande kommt, hat der AN immer Anspruch auf die übliche Vergütung.

Wenn eine Vergütung auf Zeithonorarbasis in Frage kommt und Zeit Honorare bereits vereinbart sind, wird es wohl schwierig, nicht danach abzurechnen. Schließlich haben Sie bei Vertragsabschluss ja mal vereinbart, dass diese Zeithonorare für Sie auskömmlich sind, oder nicht?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.06.2018 at 13:36 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Rainer
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 16.07.2010
IP: Logged
icon Re: Honorar Aussenanlagen, Honorarberechnung unterhalb Tafelwerte

Sehr geehrter Herr Doell,
danke für die schnelle Antwort, ja, die ansonsten vereinbarten Zeithonorare sind in etwas auskömmlich.
Freundliche Grüße
Rainer

20.06.2018 at 16:06 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar Aussenanlagen, Honorarberechnung unterhalb Tafelwerte
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no