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Nika
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 20.06.2018
IP: Logged
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Hilfe bei Beurteilung von Rechnungshöhe
Guten Tag Allerseits!
Es tut mir im Voraus leid, falls ich hier falsch poste und mich nicht ausgiebig mit diesem Forum beschäftigt habe, aber ich durchforste das Internet nach sachkundigen Leuten, da ich mich mit dieser Materie überhaupt nicht auskenne.
Ich versuche es bündig zu schildern:
Ich bin private Eigentümerin eines Mietshauses im Raum Berlin und es musste eine nachträgliche Baugenehmigung für einen Deckendurchbruch beantragen (2 Wohnungen wurden zusammengelegt).
Der Durchbruch wurde eigenständig von einem Mieter vorgenommen der dann auszog, daher die nachträgliche Genehmigung.
Der Architekt war selbst 2 mal vor Ort, holte anschließend einen Statiker dazu, der die Zwischendecke punktuell aufbohrte um mit einer Kamera reinzuschauen. Er stellte vor Ort fest, das die Deckenbalken nicht beschädigt wurden und die Statik somit nicht beeinflusst. Es wurde dann noch in den Keller gegangen und darüber sinniert ob der Boden die aktuelle Treppe hält und ich erwiderte das eventuell eh bald eine neue Treppe eingebaut werde.
Nun erhielt ich eine Rechnung des Statikers in Höhe von 1800€ (22 Arbeitsstunden?!) und einen Stapel irgendwelcher Berechnungen für eine einzubauende Treppe die sich mir nicht erschliessen und die ich nie verlangt habe. Der Architekt schrieb ebenfalls noch eine Rechnung in Höhe von 1200€ (Papierkram, Berechnungen, Behördengang).
Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Durchbruch von ca 1x2m, ohne Beschädigung der Deckenbalken und einer bereits seit Jahren exisiterenden (wenn auch wahrscheinlich nicht ganz fachgerecht eingebauten) Treppe soviel Arbeit verursachen kann, das 2 Männer dort über 40h dran sitzen?!?
Mir ist klar, dass es immer schwierig ist pauschal auf solche Fragen zu antworten. Aber ich fühle mich als ahnungsloser Verbraucher ordentlich verars**t bei einer 3000€ Rechnung, für etwas, das in Ordnung war, so wie es ist.
Ich bin dankbar für jede HIlfe!
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20.06.2018 at 13:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Hilfe bei Beurteilung von Rechnungshöhe
Grundsätzlich müssen Sie nur bezahlen, was Sie bestellt haben. Die Frage ist da meist die Beweisbarkeit, also Verträge, zumindest Mails, Zeugen usw.
Bei dem, was Sie bestellt haben, können Sie natürlich auch erwarten, dass belegt wird, was da gemacht worden sein soll.
Sie könnten also den Planern zur Rechnungsprüfung streichen, was Sie nicht bestellt haben und um ergänzende Auskünfte bitten, da wo Sie nicht verstehen, was gemacht wurde oder warum das so und so lange gedauert hat.
Derjenige, det etwas haben will, muss beweisen, dass es ihm zusteht!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.06.2018 at 06:09 Uhr |
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