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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nachforderungen aufgrund in Software falsch erfasster anrechenbarer Kosten?
Beitrag von Nachricht
Kaufmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.06.2018
IP: Logged
icon Nachforderungen aufgrund in Software falsch erfasster anrechenbarer Kosten?

Ich arbeite in einem kleineren Ingenieurbüro überwiegend im Auftrag von kommunalen Wohnungsgesellschaften.
2016 haben wir eine Honorarberechnungssoftware eingeführt; bis dahin wurden Rechnungen via Excel fakturiert.
Bei einer routinemäßigen Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Ausgangsrechnungen des letzten Jahres wurde jetzt festgestellt, dass in einem der ersten mit der Honorarberechnungssoftware bearbeiteten Projekte ein - leider folgenreicher - Bedienungs-/Eingabefehler gemacht wurde.
Das Bauvorhaben war die Gebäudesanierung eines großen MFH mit den Leistungsbildern Gebäude und TW-Planung.
Im LB Gebäude wurden die anrechenbaren Kosten KG 300 gemäß Kostenschätzung korrekt erfasst:
netto 542.920,00 EUR 100% anrechenbar: dementsprechend 542.920,00 EUR
Beim LB TWP jedoch wurden – vermutlich durch ein Missverständnis bei der (erstmaligen) Erfassung der Werte - die Kosten der KG 300 nicht (auch) iHv 542.920,00 EUR eingegeben, also zu 100%, wie die Eingabemaske es erwartet, sondern - vermutlich irrtümlich - nur in Höhe des für TWP anrechenbaren Anteils von 55% d.h. 297.990,00 EUR. Jedoch errechnet die Soft-ware aus diesem Wert die AK für die TWP – also hier nochmals 55% von bereits ja auf 55% reduzierten Kosten – auf jetzt (natürlich viel zu niedrige) 163.894,50 EUR.
Auf Grundlage dieser (beim LB TWP) falsch ermittelten AK erfolgte die (fehlerhafte) Honorarermittlung, die vom Auftraggeber bestätigt wurde. Es kam zum Auftrag – vorerst in den Lph 1-4 – mit natürlich falschen, d.h. niedrigeren Honoraren.
Die Schlussrechnung datiert vom Mai 2017.
Das Projekt sollte mit den Lph 5-6 fortgesetzt werden. Für die Angebotserstellung wurde der Projektansatz in der Software kopiert – und damit der Fehler, der sich in der neuen Honorar-ermittlung exakt so wieder findet. Das (also wiederum Fehler behaftete) Angebot wurde so beauftragt und abgerechnet - die SR erfolgte im November 2017.
Es ist also festzuhalten, dass - durch einen Fehler des Planers - nicht die maßgeblichen anrechenbaren Kosten angesetzt wurden, sondern zu niedrige.
Die SRen sind gestellt, die Forderungen sind nicht verjährt.
Da der Verordnungsgeber mit der HOAI u.E. darauf abzielt, dass der Planer einen Anspruch auf auf das vertraglich vereinbarte oder das sich aus der HOAI ergebende Honorar hat, beabsichtigen wir beide Vorgänge wieder „aufzumachen“ und die sich aus der Korrektur der AK ergebenden Beträge als Nachforderungen geltend zu machen.
Der AG sollte als großes Wohnungsbauunternehmen mit Bau- und Rechtsabteilung und Mitarbeitern mit langjährigem Erfahrungswissen nicht nach „Treu und Glauben“ darauf vertrauen dürfen, dass diese (falsch ermittelten) Honorarrechnungen Bestand haben. Die Nachforderungen sind für den Auftraggeber keine unzumutbare Belastung, stellen keine besondere Härte dar und lösen keine Liquiditätsprobleme aus. Im Umkehrschluss ist wohl eher davon auszugehen, dass die Rechnungsprüfung beim Auftraggeber den Fehler bemerkt haben dürfte und die Gesellschaft als ordentlicher Kaufmann hierfür eine Rückstellung gebildet hat.
Frage: Ist unsere Argumentationskette dem Grunde nach korrekt oder haben wir etwas übersehen, das uns auf die Füße fallen könnte? Und ja, ich weiß: „Vor Gericht und auf hoher See…“

Vielen Dank für Ihre Zeit!



[Edited by Kaufmann on 26.06.2018 at 14:16 Uhr]

[Edited by Kaufmann on 26.06.2018 at 14:17 Uhr]

26.06.2018 at 14:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Nachforderungen aufgrund in Software falsch erfasster anrechenbarer Kosten?

Guten Tag,

es fällt zumindest aus HOAI-Sicht nichts auf, was als Inkorrektheit zu bezeichnen wäre. Rechtliche Betrachtungen müsste ein Jurist beisteuern.

Ein Tipp: kontaktieren Sie den damaligen Projektleiter vorab telefonisch oder persönlich und bereiten Sie ihn innerlich auf entsprechende Schriftstücke vor bzw. fragen Sie ihn nach evtl. zu beachtenden Zuständigkeiten oder Prozeduren.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.06.2018 at 05:43 Uhr
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Kaufmann
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.06.2018
IP: Logged
icon Re: Nachforderungen aufgrund in Software falsch erfasster anrechenbarer Kosten?

Hallo + guten Tag Herr Doell,

vielen Dank für Ihre EInschätzung und den Tipp.
(Ich war im Urlaub, daher die verspätete Reaktion.)

Leider war ein Kontakt mit dem damaligen Projektleiter nicht möglich, da der das Unternehmen verlassen hat.

Und wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Quellen verlautete, ist der Vorgang vom Bauherren an dessen Rechtsanwalt übergeben worden. Tschja.

Nochmals vielen Dank. Nur schade, dass das das einzige Feedback blieb...

Nichtsdestotrotz herzliche Grüße aus dem Sauerland!

11.07.2018 at 13:57 Uhr
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