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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Koordinierungspflichten verschiedener Planer
Beitrag von Nachricht
SWeb
Level: Member
Beiträge: 19
Registriert seit: 18.03.2015
IP: Logged
icon Koordinierungspflichten verschiedener Planer

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe derzeit ein Problem, was Verantwortlichkeiten der verschiedenen Planer bei einer Baumaßnahme betrifft.

Ich (Auftraggeber) habe bei einem Großprojekt drei Planer: Verkehrsanlagenplaner für die gesamten Außenbereiche, Gebäudeplaner für einen Hochbau, Tragwerksplaner für den Hochbau.

Alle sind mit der Lph 5 - 9 bzw. 6 beauftragt, zusätzlich örtliche BL beim Verkehrsanlagenplaner, als vertragliche Leistung sind die Grundleistungen der HOAI vereinbart.

Der Hochbau kommt nach den Verkehrsanlagen. Um die Verkehrsanlagen herstellen zu können, wurde in deren Ausschreibung der Bau der Fundamente Hochbau mit aufgenommen.

Als die Planunterlagen der Fundamente an die bauausführende Firma durch den Tragwerksplaner erfolgte, fehlten Angaben zu den Höhen- und Lagekoordinaten.

Nach langem Hin und Her und letztlich auch kurzem Stillstand der Betonkolonne lieferte der Tragwerksplaner die Koordinaten.
Dazu muss ich auch anmerken, dass es seitens des Tragwerksplaners telefonisch verschiedene Aussagen zur Höhenlage der Fundamente gab (einmal bezogen auf NN, einmal bezogen auf GOK der Verkehrsanlage, was einen Unterschied von teilweise 50 cm ausmacht, die Statik des draufstehenden Gebäudes kann das nicht ansatzweise vertragen).

Jeder schiebt die Schuld nun dem jeweils anderen Planer zu und meint, es sei seine Koordinierungspflicht. Obwohl es anfangs gemeinsame Termine gab, um Abstimmungen zwischen den einzelnen Planungsbüros auf kurzem Wege zu vereinbaren um genau solche Probleme zu verhindern, scheint es da zumindest zwischen Tragwerks-/Gebäudeplaner auf der einen und Verkehrsplaner auf der anderen Seite keine Kommunikation gegeben zu haben. Auch ich als AG wurde nicht angesprochen, bestimmte Dinge zu klären, zu besorgen etc.

Meine Frage ist nun, wer denn in diesem Fall tatsächlich dafür verantwortlich ist, die Lage- und Höhenkoordinaten der Fundamente zu liefern?
Ist es wie der Tragwerksplaner meint, tatsächlich Sache des Verkehrsplaners, die Fundamente lage- und höhenmäßig in die Pläne einzutragen oder hätte nicht eher der Gebäudeplaner als hauptverantwortlicher Objektplaner dafür Sorge tragen müssen, dass die Fundamente seitens der Baufirma richtig hergestellt werden können?
Wenn es Sache des Verkehrsplaners ist, trifft den Tragwerksplaner eine Mitverantwortung, weil er den Verkehrsplaner nicht informiert hat oder hätte sich der Verkehrsplaner, wissend um den Bau der Fundamente, rechtzeitig selbst darum kümmern müssen?

Vielen Dank vorab für Antworten.

VG


28.06.2018 at 07:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Koordinierungspflichten verschiedener Planer

Wenn Sie dem Gebäude- und dem Verkehrsanlagenplaner jeweils Lph. 5-8 für sein Objekt beauftragt haben. sollten Sie vielleicht grundsätzlich auch dabei bleiben. D.h. also, dass der Gebäudeplaner sein Gebäude einschl. Fundamenten und lagerichtiger Einbindung in das Grundstück selbst zu planen hat, das gehört schließlich zur Ausführungsplanung des Gebäudes. Was der Tragwerksplaner bzgl. der geometrischen Lage der Fundamente zu sagen hat, müssten Sie erläutern.

Auch die Ausschreibung der Fundamente sollte mit den entsprechenden Vorbemerkungen vom Gebäudeplaner kommen - dieser muss schließlich wissen, was er gebaut haben will und was alles zu beachten ist. Der Verkehrsanlagenplaner könnte das dann gefälligkeitshalber in seine LV-Dateien per GAEB-Schnittstelle aufnehmen, aber nur EDV-technisch, also dies nicht inhaltlich verantworten.

Bei der Angebotsprüfung und -wertung wäre bei Fragen zum Titel Fundamente ebenfalls der Gebäudeplaner zuständig.

Und schließlich sollte der Gebäudeplaner auch die Objektüberwachung für die Fundamente übernehmen und sich um die notwendige Absteckung in Lage und Höhe kümmern. Selbstverständlich gehört dazu zunächst einmal die Übergabe der richtigen Pläne an den ausführenden Unternehmer.

Das einzige, was hier von den beauftragten Leistungen abweichen würde, wäre, dass der Verkehrsanlagenplaner die Fundamente in sein LV einbaut. Sonst nix. Auch die Übernahme in die Kostenkontrolle sollte beim Gebäudeplaner verbleiben, so als hätte er selbst die Fundamente in einer Vorab-Ausschreibung als Einzelgewerk vorbereitet.

By the way, warum hat er das eigentlich nicht? Oder warum wurde nicht das Gebäude oder zumindest der Rohbau bereits ausgeschrieben mit der Auflage, die Fundamente zeitlich vorgezogen zu errichten? Dann wäre bzgl. der Gewährleistung alles in einer Hand geblieben...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.06.2018 at 11:17 Uhr
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