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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
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Vorhandene Heizkörper anrechenbar?
Ein Planer soll auch vorhandene, weiter nutzbare, Heizkörper mitberücksichtigen, d. h. er plant bei einer Heizungssanierung auch deren Abbau, Wiederanbau und muss diese z.B. bei seinen Berechnungen berücksichtigen.
Dürfen diese vorhandenen Heizkörper in den anrechenbaren Kosten aufgeführt sein?
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05.07.2018 at 13:49 Uhr |
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eheinemann
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 16.09.2016
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Re: Vorhandene Heizkörper anrechenbar?
Ja!
Wird vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch mitverarbeitet, so erhöht diese die anrechenbaren Kosten und somit das Honorar des Planers. Die Preise für die mitzuverarbeitenden Bausubstanz richten sich nach den ortsüblichen Preisen, wobei diese um den jeweiligen Zustandsfaktor der Bausubstanz zu korrigieren sind.
Das gleiche gilt für Eigenleistung des Auftraggebers und für vorbeschaffte Baustoffe.
Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann
Honorarsachverständige
info@hoai-heinemann.de
www.hoai-heinemann.de
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06.07.2018 at 08:31 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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Re: Vorhandene Heizkörper anrechenbar?
Vielen Dank für die Erleuchtung: mvB gemäß § 4 (3) HOAI, also Wert x Zustandsfaktor x Leistungsfaktor.
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06.07.2018 at 10:41 Uhr |
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eheinemann
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 16.09.2016
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Re: Vorhandene Heizkörper anrechenbar?
Richtig
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06.07.2018 at 10:55 Uhr |
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