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ARIANE
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.06.2004
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten lt. §68 HOAI
Hallo!
Unsere konkrete Situation ist:
Ingenieurvertrag nach § 68ff. HOAI (Techn. Ausrüstung)
Schlussrechnung der Baufirma liegt vor => Kostenfeststellung
Auf dieser Basis wurde von uns die Honorar-Schlussrechnung erstellt.
Der Auftraggeber hat aber die anrechenbaren Kosten auf den Betrag gekürzt, den er tatsächlich an die Firma ausgezahlt hat. Konkret geht es um einen "Strafabzug" für Baustellenreinigung, der die Zahlungssumme an die Firma minderte.
Nach meiner Auffassung mindern solche Abzüge, wie auch z.B. für Verbrauch von Bauwasser und -strom nicht die anrechenbaren Kosten. Ich habe aber im HOAI-Text dazu keine konkrete Aussage gefunden.
Was ist denn nun richtig, bzw. kann mir jemand Argumente liefern, wie ich den Auftraggeber von meiner Auffassung überzeugen kann?
Im voraus schon mal herzlichen Dank!
Ariane
[Edited by ARIANE on 01.06.2004 at 15:16 Uhr]
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01.06.2004 at 15:16 Uhr |
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