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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wert aller Besonderen Leistungen?
Beitrag von Nachricht
maszstab
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.08.2018
IP: Logged
icon Wert aller Besonderen Leistungen?

Liebe Forumsmitglieder,

die Frage nach dem Wert aller Besonderen Leistungen der HOAI klingt zunächst abwegig. Schließlich sind diese nicht abschließend beschrieben und werden in den meisten Projekten ebenso wenig in Gänze benötigt, wie alle Grundleistungen.

Tatsächlich bekommen wir immer wieder von Auftraggebern die Frage, was es kosten würde, alle Besonderen Leistungen zu erbringen, die in den Anlagen der HOAI aufgeführt werden.

An dieser Frage reizt mich, ob es möglich ist, diese überhaupt wirtschaftlich zu beantworten.

Für mich besteht hier vor allem die Herausforderung, die unvorhersehbaren Leistungen, wie Überwachung der Mängelbeseitigung nach Abnahme oder Mitwirkung bei der Prüfung baubetrieblicher Nachträge, einzuschätzen.

Ich freue mich auf einen Querschnitt der Bauchgefühle und schlage im Sinne der Vergleichbarkeit einen v.H.-Wert vor.

mit herzlichen Grüßen aus Aachen


____________________________
Stefan Winges
Dipl.-Ing. Architekt
Vertragsmanagement

24.08.2018 at 07:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wert aller Besonderen Leistungen?

Hallo Herr Winges,

den Wert einer Sache oder Leistung sollte man von einem konkreten Kostenangebot unterscheiden.

Was ist eine wirtschaftliche Antwort? Eine kostenmäßig begründete? Eine, die der rechnerisch (mit internen Verrechnungssätzen) etwas übrig bleibt? Ich war mal bei einer Ingenieurgesellschaft tätig, da musste zu jedem Angebot der Geschäftsleitung eine Angebotskalkulation beigefügt werden. Wenn das rechnerisch kalkulierte Ergebnis weniger als 15% der Honorarsumme betrug (oder sogar negativ war), musste begründet werden, warum man das Angebot trotzdem so abgab: weil man eine Referenz zu einem bestimmten Thema wollte, weil man einen Einstieg bei einem potentiell über viele Jahre Aufträge vergebenden Auftraggeber haben wollte, weil man dringend Beschäftigung für die eigenen Leute brauchte und mit richtiger Arbeit die Arbeitsmoral hochhalten wollte, weil man einen bestimmten Konkurrenten den Auftrag nicht gönnte oder was auch immer.

Natürlich kann man Besondere Leistungen vom Umfang her abschätzen und dann dafür ein Pauschalangebot abgeben (oder einen v.H.-Satz des Grundhonorars). Warum nicht? Die Frage ist doch eher, ob beide Seiten bereit sind, anteilig Risken zu übernehmen - der Auftraggeber, weil er evtl. mehr zahlt als es bei der Überwachung der Mängelbeseitigung nach Stunden kosten würde und der Planer, weil der Aufwand evtl. höher wird als es mit üblichen Stundensätzen über die Pauschale abgedeckt ist.

Eine noch grundsätzlichere kalkulatorische Frage ist aber auch, ob sich denn jede einzelne Angebotsposition für sich "rechnen" muss oder ob man den Gesamtaufwand eines Projektes dem Gesamthonorar gegenüberstellt. Dann erübrigt sich manchmal die Detaildiskussion über jede einzelne Position. Oder, radikaler, wie oben aufgezeigt. warum muss sich der Einzelauftrag für ein Büro rechnen? Tut es nicht die Summe der Aufträge übers Jahr, so das man gelegentlich vom Zwang des Gewinns in jedem Einzelfall abweichen kann? Sollte man als Büro evtl. ein Jahresbudget für "Besondere Vorzeigeprojekte", "Entwicklungsaufträge" oder gar - wie manche Anwälte - "pro bono" - Aufträge bereitstellen?

Auf einem anderen Blatt steht, warum denn ein AG genau jene Besonderen Leistungen erbracht haben möchte, die in einem Leistungsbild der HOAI beispielhaft aufgezählt sind. Da es noch unzählige weitere Besondere Leistungen gibt: warum die Beschränkung auf die abgedruckten?

Bei solchen Anfragen bewährt sich häufig das alte Prinzip "Erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar"!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.08.2018 at 07:57 Uhr
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maszstab
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 24.08.2018
IP: Logged
icon Re: Wert aller Besonderen Leistungen?

Guten Morgen Herr Doell,

Ihre Anmerkungen zur Kalkulation und Wirtschaftlichkeit teile ich ebenso wie Ihre Einschätzung der Sinnhaftigkeit genau diese Besonderen Leistungen (und dann auch noch alle) zu wünschen.

Das Heft Nr. 34 AHO gibt für einige Besondere Leistungen immerhin Anhaltswerte. Selbiges gibt es z.B. auch für die TGA.
Abschließend sind leider beide Hefte nicht, so dass noch ein großer Strauß an Besonderen Leistungen verbleibt, zu denen es keine unabhängigen Vorschläge gibt.

Dann gibt es einige Besondere Leistungen, die möglicherweise gar nicht erforderlich werden und/oder deren Umfang nicht im Voraus einschätzbar sind, wie z.B. die Mitwirkung bei der Prüfung baubetrieblicher Nachträge oder die Untersuchung alternativer Lösungsansätze in LP 2.

Mir geht es um ein Bauchgefühl, welchen (Gegen-) Wert man einem Auftraggeber nennen könnte, um ihm den Umfang all dieser Leistungen einmal zu verdeutlichen.

Überwiegt der Wert / Aufwand der Besonderen Leistungen möglicherweise sogar den der Grundleistungen?

mit herzlichen Grüßen

____________________________
Stefan Winges
Dipl.-Ing. Architekt
Vertragsmanagement

24.08.2018 at 08:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Wert aller Besonderen Leistungen?

quote:
maszstab wrote:
Überwiegt der Wert / Aufwand der Besonderen Leistungen möglicherweise sogar den der Grundleistungen?

Das hängt wohl davon ab, welche Grundleistungen man in Auftrag hat und welche Besonderen Leistungen man erbringen soll.

Beim AHO haben sich viele Leute Gedanken über die Vergütung Besonderer Leistungen gemacht. Wenn die zum Ergebnis kamen, dass es da keinen festen Prozentsatz gibt, der in der Sache angebracht ist, sondern eine Leistung nach Aufwand abgerechnet werden sollte, kann man sich m.E. genau darauf bei einem Auftraggeber berufen. Schließlich sind im AHO auch Auftraggeber vertreten und dort machen Leute mit einer Menge Erfahrung mit. Das geht dann nur noch projektweise mit genau spezifizierten Randbedingungen.

Wenn Sie den Satz, erst über Leistung und dann über Honorar zu sprechen, ernst nehmen, bitten sie doch den AG die zu erbringende Leistung von der Art und vom Umfang her genau zu definieren, dann können Sie auch einen Preis dafür kalkulieren.

Oder Sie definieren und begrenzen die Leistung selbst und sagen, wenn's mehr wird, wird der Rest anderweitig vergütet.

Wenn AG und AN die oben angeführten Risiken nicht auf sich nehmen wollen, bleibt doch fast nichts anderes als eine Vergütung nach Aufwand.

Denken Sie daran: im Vertrag wird zuerst die zu erbringende Leistung definiert. Wer sich auf vage Formulierungen einlässt, die alles mögliche beinhalten können und dann nicht den dafür angemessenen (hohen) Preis vereinbart, dem ist wohl wirtschaftlich nicht zu helfen.


Tipp für alle Leser:

Planer sollten nicht jeden Unsinn anbieten, den potentielle Auftraggeber anfragen. Das Angebot ist die erste Arbeitsprobe. Wer als Auftraggeber schon beim Vertragsabschluss auf riskanten Deals besteht, wird das meist auch im Projekt tun. Wenn ein solcher Auftraggeber vernünftigen Argumenten nicht zugänglich ist, sollte man überlegen, ob man nicht besser die Finger von einem solchen Auftrag lässt.

Und an die potentiellen Auftraggeber gerichtet: verlangen Sie nicht Undefiniertes zum Festpreis. Oder gehen Sie auch zu einem Autohändler und sagen: ich will alle Autos kaufen, die Ihnen in den nächsten Monaten zum Weiterverkauf angeboten werden (und das vertraglich vereinbaren) - nennen Sie mir dafür JETZT einen Fixpreis! Sie ahnen, was der Händler Ihnen antworten würde? Gut, dann können Sie sich ja eine analoge Frage an einen Planer auch gleich sparen, oder?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
24.08.2018 at 09:49 Uhr
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