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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kündigung HOAI
Beitrag von Nachricht
Peter Pan
Level: Gast
IP: Logged
icon Kündigung HOAI

Habe nach der ersten Skizze / Entwurf die HOAI-Verainbarung mit dem Architekten gekündigt. Habe nun eine Abrechnung für die geleistete Arbeit und eine als Entschädigung für entgangene Arbeit erhalten (total 97% des Honorars).
Bin ja gerne bereit die Rechnung für die geleistete Arbeit zu bezahlen, aber wie verhält sich das mit der noch nicht geleisteten Arbeit? Es erscheint mir etwas merkwürdig, dass der Architekt praktisch den ganzen Auftrag abrechnet, obwohl ich noch in einer frühen Planungsphase gekündigt habe.
Ist das normal?

15.02.2002 at 17:32 Uhr
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Matthias Hilka
Level: Administrator

Beiträge: 33
Registriert seit: 18.02.2002
IP: Logged
icon Kündigung des Architektenvertrages

Davon ausgehend, daß Sie bereits den vollen Auftrag erteilt haben, ist dies "normal" und kann den rechtlichen Grundlagen entsprechen, wenn die Abrechnung des Architekten richtig erfolgte.
Denn nach § 649 BGB steht dem Architekten bei einer sog. "freien Kündigung" des Auftraggebers auch für den nicht erbrachten Teil der Leistungen das volle Honorar zu. Hiervon muß der Architekt lediglich dasjenige abziehen, was er infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart hat (Papier, Bleistifte etc.). Ebenfalls muß er eventuelle "Ersatzaufträge" anrechnen, sofern solche vorhanden waren.
Insoweit ist es durchaus möglich, daß im Ergebnis 97% des vereinbarten Honorars zu bezahlen sind, obwohl der Vertrag gekündigt wurde.
Diese Rechtsfolge kann nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Stufenvertrag) vermieden werden.

15.02.2002 at 17:32 Uhr
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anonymus
Level: Jr. Member

Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Re: Kündigung des Architektenvertrages

>>Habe nach der ersten Skizze / Entwurf die HOAI-Verainbarung mit dem Architekten gekündigt. Habe nun eine Abrechnung für die geleistete Arbeit und eine als Entschädigung für entgangene Arbeit erhalten (total 97% des Honorars).
>>Bin ja gerne bereit die Rechnung für die geleistete Arbeit zu bezahlen, aber wie verhält sich das mit der noch nicht geleisteten Arbeit? Es erscheint mir etwas merkwürdig, dass der Architekt praktisch den ganzen Auftrag abrechnet, obwohl ich noch in einer frühen Planungsphase gekündigt habe.
>>Ist das normal?


wenn es bereits zu einem schriftlichen vertrag gekommen ist der alle leistungsphasen erfaßt ist es zulässig.
fals kein vertrag vorliegt oder nur teilleistungsphasen ( zb 1-4 )
vereinbart wurden dann nur für diese leistungsphasen
>
>Davon ausgehend, daß Sie bereits den vollen Auftrag erteilt haben, ist dies "normal" und kann den rechtlichen Grundlagen entsprechen, wenn die Abrechnung des Architekten richtig erfolgte.
>Denn nach § 649 BGB steht dem Architekten bei einer sog. "freien Kündigung" des Auftraggebers auch für den nicht erbrachten Teil der Leistungen das volle Honorar zu. Hiervon muß der Architekt lediglich dasjenige abziehen, was er infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart hat (Papier, Bleistifte etc.). Ebenfalls muß er eventuelle "Ersatzaufträge" anrechnen, sofern solche vorhanden waren.
>Insoweit ist es durchaus möglich, daß im Ergebnis 97% des vereinbarten Honorars zu bezahlen sind, obwohl der Vertrag gekündigt wurde.
>Diese Rechtsfolge kann nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Stufenvertrag) vermieden werden.

15.02.2002 at 17:33 Uhr
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gunatti
Level: Jr. Member

Beiträge: 1
Registriert seit: 08.11.2003
IP: Logged
icon Kündigung Architektenvertrag

Guten Tag,

eine weitere Frage in diesem Kontext:

Unser bei bei einem Architekturbüro angestellter Architekt ist gekündigt worden. Da wir uns zu Beginn konkret für diesen Architekten entschieden haben, möchten wir bei dem Architekturbüro "aussteigen" und mit dem bisher angestellten Architekten direkt weitermachen.

Einen Architektenvertrag mit dem Büro gibt es NICHT.

Wie sind die Chancen, nur die bisher erbrachten Leistungen bezahlen zu müssen?

08.11.2003 at 07:53 Uhr
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