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guekrumk
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.06.2004
IP: Logged
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Honorarabrechnung
Im Juni 2002! habe ich einen Architekten mündlich beauftragt, für mich die Baugenehmigung einer Garage zu erwirken. Ich habe keine Kostenschätzung geschweige denn eine Kostenberechnung erhalten. Die Genehmigung habe ich auch noch nicht.Statt dessen erhielt ich im März 2004! eine Rechnung über 1960,40€ berechnet auf Stundenbasis zu einem Stundensatz von 82 €. Vereinbart war mündlich, daß ich in seinem Haus Malerarbeiten durchführe als Honorarersatz.Dies habe ich auch getan. Abgesetzt hat der dafür aber nur 954 € ohne sie zu spezifizieren.
Ist das rechtens?
m.f.g.
guekrumk
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07.06.2004 at 12:12 Uhr |
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