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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Änderung Ausführungsplanung
Beitrag von Nachricht
Mitglied
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Registriert seit: 11.08.2011
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icon Änderung Ausführungsplanung

Ein Tragwerksplaner ist mit LPH 1-6 beauftragt. Die Ausführungsplanung ist noch nicht freigegeben. Wie oft muss er im Rahmen seiner Grundleistungen umplanen, wenn diese durch den Gebäude- bzw. Technikplaner geändert wird?

06.12.2018 at 13:07 Uhr
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fdoell
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Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Änderung Ausführungsplanung

So oft es der Auftraggeber will und bezahlt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.12.2018 at 16:38 Uhr
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
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icon Re: Änderung Ausführungsplanung

Bedeutet dies, dass jede Umplanung einer nicht freigegebenen Ausführungsplanung durch den Tragwerksplaner diesem zusätzlich zu honorieren ist? Wenn ja, nach welcher Bestimmung der HOAI? Das würde m. E. dem tatsächlichem Planungsgeschehen widersprechen, welches ja immer ein laufender Prozess zwischen den verschiedenen Planungsbeteiligten ist.

07.12.2018 at 05:25 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Änderung Ausführungsplanung

Lph. 5 des Tragwerksplaners beinhaltet das "Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen".

Das bedeutet, dass gemäß den Grundleistungen die Objektplanung mit allen integrierten Fachplanungen fertig gestellt ist, bevor der Tragwerksplaner mit seiner Ausführungsplanung beginnt. Er arbeitet also einmalig an den Schal- und Bewehrungsplänen.

Nur wenn sich im Rahmen der Tragwerksplanung Lph. 5 herausstellt, dass eine Objekt- und Fachplanung aus tragwerksplanerischer Sicht dringend geändert werden müsste, gibt es noch einmal eine Rückkoppelung zum Objektplaner zur Abstimmung der finalen Konstruktion.

Alle anderen Änderungen, die nach Bearbeitungsbeginn des Tragwerksplaners in Lph. 5 durch Änderungen an den Objekt- und Fachplanungen vorzunehmen sind, sind nicht in den Grundleistungen des Tragwerksplaners in Lph. 5 erfasst.

Wenn ein Auftraggeber also möchte, dass der Tragwerksplaner bereits mit seiner Lph. 5 beginnt, bevor die Objektplanung mit integrierten (also in allen Details abgestimmten und abgesegneten) Fachplanungen beginnt und dann während der Arbeit Änderungen auf den Tragwerksplaner zukommen,, weil in Objekt- und/oder Fachplanung noch Änderungen erfolgen, gehört diese Änderungsleistung beim Tragwerksplaner nicht zu den Grundleistungen nach HOAI.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.12.2018 at 11:32 Uhr
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Mitglied
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Beiträge: 231
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icon Re: Änderung Ausführungsplanung

Vielen Dank für die klaren Worte.

Ihr Mitglied

07.12.2018 at 11:41 Uhr
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IBSz
Level: Member
Beiträge: 17
Registriert seit: 30.01.2015
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icon Re: Änderung Ausführungsplanung

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass nach AHO Heft Nr.3 Ziff.5.8.
"Die Bearbeitung von Schalplänen ohne oder ohne fertiggestellte Ausführungsplanung des Objektplaners" bereits eine besondere Leistung darstellt.

Diese ist mit 20 bis 32 v.H. zu vergüten.

05.04.2019 at 18:19 Uhr
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