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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Dachgeschossausbau Umbauzuschlag und Honorarzone
Beitrag von Nachricht
joscha.t
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.12.2018
IP: Logged
icon Dachgeschossausbau Umbauzuschlag und Honorarzone

Guten Tag,
wir sind ein neugegründetes Architekturbüro und in der Honoraraufstellung für ein Dachausbau stoßen wir etwas an unsere Grenzen.

Das gesamte Dach eines 5 Geschossigen Wohnbaus wird abgerissen und anschliessend neu aufgebaut. Es wird ein Aufzug angeständert und teilweise werden die Treppenhäuser angefasst.

Die Decke zwischen den Geschossen wird ertüchtigt.

Nun habe ich die Baukosten berechnet und würde nach mindestsatz arbeiten.

Jetzt ist das gesamte Gebäude gekrümmt also Rund und von 1910.
Es ist daher wirklich ziemlich kompliziert was den Umbau angeht. Daher würde ich einen 20-30% Umbauzuschlag ansetzen.

Jetzt fällt ein Dachausbau laut HOAI in die Honorarzone IV. Der Dachausbau ist ja per se ein Umbau. Jetzt fragt mein findiger Bauherr ob der Umbauzuschlag nicht durch die Honorarzone IV ja bereits erschlagen ist?
ich habe das verneint.
stimmt das?

Nun kommt ja nach HOAI 2013 noch die zu verarbeitende Bausubstanz hinzu.

Dort würde ich alle Bauteile, also vor allem die Geschossdecke mit einarbeiten richtig?

Was ist mit den Bauteilen die abgebrochen werden? also auch Schornsteine etc. einen Schornstein abzureissen, abzutransportieren und fachgerecht zu verschliessen ist ja auch nicht ohne und muss planerisch bedacht werden.

Die Baukosten berufen sich auf etwa 750.000€ Brutto.

Ich hoffe Sie haben ein paar tipps für mich. Danke! mfg joscha treeck

13.12.2018 at 18:00 Uhr
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eheinemann
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 16.09.2016
IP: Logged
icon Re: Dachgeschossausbau Umbauzuschlag und Honorarzone

Hallo,

zunächst einmal ist der Dachausbau in der Objektliste für Innenräume aufgeführt. Bei Ihrer beschriebenen Maßnahme handelt es sich aber nicht um Leistungen für Innenräume sondern um Leistungen an einem Gebäude. Die Honorarzone ist immer zu ermitteln. Die Objektlisten dienen nur als Hilfestellung. Sie beschreiben die Aufgabe sehr komplex, deshalb mag eine Honorarzone IV durchaus realistisch sein.

Bei dem Objekt handelt es sich um einen Umbau im Sinne des § 2 Abs. 5 HOAI. Unabhängig von der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sollten Sie einen angemessenen Umbauzuschlag vereinbaren. Nach HOAI darf dieser auch „0“ sein, muss aber dann vereinbart sein. Umbauten sind allerdings aufwendig und deshalb ist ein Umbauzuschlag angemessen. Der Umbauzuschlag beinhaltet den Mehraufwand, der mit einem Umbau verbunden ist. Die Honorarzone bildet den Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe ab.

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist diejenige, die „Teil des zu planenden Objekts“ ist und die „technische oder gestalterisch mitverarbeitet wird“. Sie ist mindestsatzrelevant. Nach § 4 Abs. 3 HOAI ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz zwar zum "Zeitpunkt der Kostenberechnung" schriftlich zu vereinbaren. Sie sollten diese also zum Zeitpunkt der Kostenberechnung ermitteln und dem Auftraggeber vorlegen. Auch wenn es zu keiner Vereinbarung über die Höhe der mitzuverarbeitenden Bausubstanz kommt oder diese nicht rechtzeitig ermittelt wird, ist sie trotzdem immer anrechenbar. Das haben Gerichte mehrfach bestätigt. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist derjenige Anteil, der bereits durch Bauleistung hergestellt ist und den sich der Auftraggeber gegenüber einer Neuerrichtung erspart.
Alle Bauteile, die Sie planerisch oder technisch mitverarbeiten, auf die etwas aufgelegt oder an denen etwas befestigt wird, sind Teil der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Natürlich zählen auch die Abbruchkosten, die im Rahmen der Maßnahmen entstehen, zu den anrechenbaren Kosten. § 33 Abs. 3 HOAI bietet hierfür die Grundlage.

Meine Empfehlung: besorgen Sie sich Literatur und lesen Sie sich in dieses Thema ein. Es ist etwas komplex aber die Grundlage Ihrer Existenz.

Viel Erfolg!


Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann
Honorarsachverständige

info@hoai-heinemann.de
www.hoai-heinemann.de

18.12.2018 at 12:18 Uhr
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