Oliver_Koch
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Abrechnung nach HOAI
Derjenige Architekt, der uns unsere Genehmigungsplanung erstellt hat, hat gleichzeitig eine Fa. über die er Holzhäuser verkauft.
Wir wollten uns von ihm ein Haus in Holzständerbauweise anbieten lassen, schlüsselfertig incl. aller Leistungen wie z.B. Planung.
Es lief eigentlich auch ganz gut, bis wir aus Kostengründen gesagt haben, dass das Haus ca. 1 Meter schmäler sein sollte, da unser Budget, welches wir von Anfang an mit 200.000 komplett angesetzt haben, überschritten wurde. Da fing die Misere an. Für den angegliederten Heizraum (auch ca. 15 % kleiner als vorher) und den Carport (Ausführung hat sich nicht geändert) sind auf einmal die Preise um 30 % erhöht worden. Ohne detaillierte Begründung. Er hätte von seinen Zulieferern höhere Angebote bekommen und kann natürlich nicht darauf sitzen bleiben.
Für das Haus hat er auf Basis unserer Entwürfe einen Vorentwurf gemacht. Natürlich mit Stempel seines Architekturbüros.
Dann kam er nach zähen Anforderungen unsererseits mit einem Angebot von seiner Fa. für eine schlüsselfertiges Haus. Nach Kostenüberschreitung unseres von uns vorgesetzten Budgets von ca. 200.000 Euro haben wir das Ganze Thema mit diesem Angebot beendet und nur die Genehmigungsplanung von ihm machen lassen. Als Unterlagen haben wir bekommen:
- den Vorentwurf
- den Antrag auf Baugenehmigung
- die Baubeschreibung
- den Lageplan
- die Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Nicht erhalten haben wir eine detaillierte Aufstellung der Kosten, bzw. eine Kostenermittlung.
Im Bauantrag hat er jedoch eine Summe für das Haus von 229.950 eingetragen mit Rohbaukosten von 110.000 und Ausbaukosten für 119.000.
Gemäß dem Angebot seiner Baufirma, also nicht dem Architekturbüro können einzelne Planungsleistungen (Genehmigungsplangung, Werkplanung,...) usw. einzeln beauftragt werden. Hierfür fallen dann für die Architektenplanungsleistungen nach Angebot Kosten nach HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz an.
Meine Frage:
Was kann hier der Architekt abrechnen? Die Planleistungen klar? Das ist wohl unbestritten, aber wie sieht es mit dem Gesamtumfang der Stufen 1bis 4 nach HAOI aus? Sind hier nicht auf jeden Fall uns bei einer kompletten Abrechnung der 4 Stufen auch entsprechende Kostenermittlungen vorzulegen, oder reicht die Eintragung der geschätzten Baukosten im Bauantrag für die volle Abrechnung nach HOAI?
Bzw. was kann er überhaupt abrechnen?
Kann mir hier jemand dazu eine Info geben?
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